Kraftfahrzeugangelegenheiten

Kraftfahrzeugangelegenheiten

  !!ACHTUNG ab dem 01.02.2024 sind keine iKFZ-Vorgänge mehr möglich!!      Am 01. September 2023 ist eine Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung  (FZV) in Kraft getreten, mit der es rechtlich ermöglicht wurde, die Online Zulassung  von Fahrzeugen in vielen weiteren Fallkonstellationen nutzen zu können (beispiels-  weise Zuteilung von Oldtimer-, Saison- und E-Kennzeichen oder das sofortige Los  fahren mit ungestempelten Kennzeichen).                                            Die technische Umsetzung der neuen Online Funktionen, die als i-Kfz Stufe 4 bezeichnet werden, ist mit mehr Aufwand verbunden, als dies zu erwarten war. Zu  dem sind aufgrund verschiedener Cyberangriffe die Anforderungen an die IT-Sicherheit nochmals erhöht worden.                                                                                          Aus diesen Gründen können in Rheinland-Pfalz die Programme zur Nutzung von i-  Kfz Stufe 4 bis auf bis auf Weiteres nicht freigeschaltet werden.                              Darüber hinaus können ab 01. Februar 2024, aufgrund erhöhter IT-Sicherheitsanforderungen, die bisherigen Funktionen der Online Zulassung von Fahrzeugen (i-Kfz  Stufe 3) nicht mehr zur Verfügung gestellt werden.                                                          Die Abschaltung von i-Kfz Stufe 3 und die verspätete Umsetzung von i-Kfz Stufe 4 ist  zwar sehr bedauerlich, diese Maßnahmen liegen jedoch außerhalb unserer und der Einflusssphäre der rheinland-pfälzischen Zulassungsbehörden. Wir bitten daher für die jetzige und für alle Seiten höchst unbefriedigende Situation um Verständnis; wir  hätten uns vielmehr einen nahtlosen Übergang zur Stufe 4 gewünscht.

Seit 01.01.2017 benötigen wir bei zulassungsrelevanten Vorgängen die HU-Bescheinigung (TÜV) im Original oder in Kopie.

Hinweis für Händler/Zulassungsdienste:
Für Händler und Zulassungsdienste mit mehr als 3 Zulassungen können wir gesonderte Zeitfenster anbieten. Eine Online-Terminreservierung ist in diesen Fällen nicht möglich, evtl. gebuchte Termine werden storniert. Deshalb möchten wir Sie bitten, diese Termine telefonisch bzw. per Mail mit uns abzustimmen.

Kontakt

Ordnungsamt Kraftfahrzeugangelegenheiten

Maxstraße 1

66482 Zweibrücken

+49 6332 871-334

+49 6332 871-348

FORMULARE

KFZ-SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (16 KB)

Vollmacht Vorlage KFZ-Zulassungsbehörde (29 KB)     

Einverständniserklärung bei Zulassung auf Minderjährige