Erklärung zur Barrierefreiheit der Stadt Zweibrücken
Die Stadt Zweibrücken ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website:
www.zweibruecken.de mit ihren Unterseiten.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit den Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) derzeit teilweise vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Barriere: strukturierte Formulare
Beschreibung: Auf den Seiten existieren Formulare, bei denen teilweise Strukturelemente fehlen bzw. fehlerhaft verwendet werden. Entsprechend können beim Einsatz von Screenreadern für die Nutzung relevante Informationen fehlen oder nicht korrekt verstanden werden.
Barriere: Links
Beschreibung: Links sind teilweise nicht aussagekräftig oder unzureichend benannt.
Barriere: Fotos
Die Bildbeschreibung von Fotos ist teilweise nicht vorhanden bzw. irreführend. Hier soll eine Verbesserung herbeigeführt werden indem Fotos und Grafiken in einfach Worten den entsprechenden Inhalt wiedergeben.
Barriere: Videos
Beschreibung: Bei Videos, die über die Plattform youtube.com eingebettet wurden, kann der Untertitel nicht direkt auf der Website ein- und ausgeschaltet werden bzw. zwischen Untertiteln in verschiedenen Sprachen gewechselt werden. Dies ist erst möglich, wenn man die Filme direkt auf der Website youtube.com abspielt.
Barriere: Überschriften
Beschreibung: Es fehlen Überschriften oder Überschriftenauszeichnungen zur Inhaltsgliederung oder diese sind fehlerhaft – bspw. gleichlautende Überschriften mit unterschiedlichem Ziel.
Maßnahmen: Eingesetzte Überschriften zur Seitenunterteilung werden korrekt ausgezeichnet.
Die Stadt arbeitet kontinuierlich daran, diese Mängel zu beheben.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 16.04.2026 erstellt.
Die Bewertung der Barrierefreiheit basiert auf einer Selbstbewertung. Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde durchgeführt von den unten aufgeführten zuständigen Stellen.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Website aufgefallen?
Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden:
Allgemeine Informationen:
Behindertenbeauftrage der Stadt Zweibrücken
Monika Weber & Julia Weichel
behindertenbeauftragter@zweibruecken.de
Informationen zu Sprechzeiten finden Sie unter: www.zweibruecken.de/behindertenauftragter
Informationen zur Barrierefreiheit der Webseite:
Jens John
Pressesprecher der Stadt Zweibrücken
Telefon: 06332 871 106
E-Mail: pressestelle@zweibruecken.de
Oder
Jeremias Krebs
Digitalisierungsbeauftragter der Stadt Zweibrücken
Telefon 06332 871 173
E-Mail: digitalisierungsbeauftragter@zweibruecken.de
Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit
Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der zuständigen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden.
Ellen Kubica
Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Tel.: 06131 16 5342
durchsetzungsstelle@mastd.rlp.de
www.lb.rlp.de
