Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) zum Nachweis des Versicherungsschutzes

Nachweis Versicherungsschutz

Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) zum Nachweis des Versicherungsschutzes

Seit September 2009 stellt der Versicherer die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) in einer zentralen Datenbank bereit. Der Kunde bekommt keine Versicherungsbestätigung mehr in Papierform (Deckungskarte), sondern die eVB-Nummer (z.B. AU6HT3G) mitgeteilt, mit deren Hilfe die Zulassungsstelle prüft, ob für den Halter eine Versicherungsbestätigung hinterlegt wurde. Die Zulassungsstelle hat Zugriff auf eine zentrale Datenbank, wo sie die Daten der eVB online abruft und diese in das Fahrzeugregister übernimmt. Bei der Anmeldung seines Fahrzeuges muss der Kunde also keine Versicherungsbestätigung mehr vorzeigen, sondern nur noch seine eVB-Nummer nennen.

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Ordnungsamt Kraftfahrzeugangelegenheiten

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