Verlust von Fahrzeugpapieren

Verlust von Fahrzeugpapieren

Folgende Unterlagen werden im Original benötigt:

Verlust des Fahrzeugbriefes

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung (nicht älter als 14 Tage)
  • Bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister/Gewerberegister
  • Soweit nicht beide Teile verloren: Den noch vorhandenen Teil der Zulassungsbescheinigung
  • Bescheinigung über Hauptuntersuchung (HU)
  • Eidesstattliche Versicherung: Bei Verlust des Fahrzeugbriefes muss der eingetragene Halter selbst vorsprechen!  Wir weisen darauf hin, dass während der Aufbietungsfrist des Fahrzeugbriefes keine Umschreibung auf einen anderen Halter (Käufer) erfolgen kann.

Bei Verlust eines Fahrzeugbriefes oder eines Fahrzeugscheines nach altem Recht (bis 2006) ist bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen immer der Komplettaustausch in eine Zulassungsbescheinigung Teil I und II erforderlich.

Bei Verlust einer Zulassungsbescheinigung Teil II muss immer auch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt werden, da hier die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II vermerkt ist.

Verlust des Fahrzeugscheines

Wenn Ihnen der Fahrzeugschein abhanden gekommen ist, ist es erforderlich, dass Sie persönlich in unserer Zulassungsstelle vorbeikommen.

Folgende Unterlagen werden im Original benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • TÜV-Bericht 
  • Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II

Kontakt

Ordnungsamt Kraftfahrzeugangelegenheiten

Maxstraße 1

66482 Zweibrücken

+49 6332 871-334

+49 6332 871-348

Verlustanzeige