Impressum

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Seitenbetreiber i.S.d. § 5 TMG

Stadtverwaltung Zweibrücken - Körperschaft des öffentlichen Rechts
Schillerstr. 2-4
66482 Zweibrücken

Email: stadtverwaltung@zweibruecken.de
Tel.: +49 (0) 6332/871-0
Fax: +49 (0) 6332/871-100

Vertretungsberechtigt:

Oberbürgermeister Dr. Marold Wosnitza

Zuständige Aufsichtsbehörde:

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier

Email: poststelle@add.rlp.de
Tel.: 0651-94940
Fax: 0651-9494170
Webseite: www.add.rlp.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:

DE 149595504

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV:

Alessa Buchmann
(Anschrift wie oben)

Informationen zur Online-Streitbeilegung:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit.
Diese Plattform finden Sie unter folgendem Link: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Verbraucher können diese Plattform nutzen, um ihre Streitigkeiten aus Online-Verträgen beizulegen.

Hinweis gemäß § 36 VSBG:

Wir werden nicht an alternativen Streitschlichtungsverfahren im Sinne des § 36 VSBG teilnehmen. Die Nutzung einer alternativen Schlichtungsstelle stellt keine zwingende Voraussetzung für das Anrufen zuständiger ordentlicher Gerichte dar.

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Stadtverwaltung Zweibrücken

Die Stadtverwaltung Zweibrücken bestimmt mit den nachfolgenden Regeln die Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Stadtverwaltung Zweibrücken als Nachrichtenempfängerin:

1 Zugangseröffnung 

Die elektronische Kommunikation mit der Stadtverwaltung Zweibrücken kann grundsätzlich formfrei mit einfacher E-Mail erfolgen (s. Ziff. 2), sofern nicht ausnahmsweise für bestimmte Dokumente die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben ist. Wenn die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben ist, muss die Übermittlung von Dokumenten im Rahmen der formgebundenen elektronischen Kommunikation (s. Ziff. 3) erfolgen.

Für die Bearbeitung einer E-Mail ist die vollständige Angabe Ihres Namens und einer zustellfähigen postalischen Anschrift erforderlich. Wenn Sie uns elektronisch kontaktieren, geht die Stadtverwaltung Zweibrücken davon aus, dass die gesamte Kommunikation in Bezug auf Ihr aktuelles Anliegen auf elektronischem Weg stattfinden kann, sofern Rechtsvorschriften dem nicht entgegenstehen.

Bitte senden Sie der Stadtverwaltung Zweibrücken keine elektronischen Nachrichten, deren eigentlicher Inhalt erst über einen Link von einer Internetseite abgeholt oder heruntergeladen werden muss. Diese häufig umgangssprachlich als „Einschreiben per E-Mail“ bezeichneten Nachrichten werden aus Sicherheitsgründen von der Stadtverwaltung Zweibrücken nicht abgerufen. Abgesehen davon stellt ein „Einschreiben per E-Mail“ keine rechtlich verbindliche Zustellung dar; es entspricht nicht der Zustellung durch die Post mittels eines eingeschriebenen Briefes.

2 Formfreie elektronische Kommunikation 

Für eine formfreie elektronische Kommunikation (d.h. Schriftform ist nicht gesetzlich vorgeschrieben) können Sie der Stadtverwaltung Zweibrücken eine einfache E-Mail senden. Hierfür steht Ihnen entweder die zentrale E-Mail-Adresse stadtverwaltung@zweibruecken.de oder alle auf www.zweibruecken.de angebotenen oder auf Briefköpfen der Stadtverwaltung Zweibrücken ausgewiesenen E-Mail-Adressen zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass die Größe der Mail 20 MB nicht überschreiten darf. Auch werden nur folgende Dateianhänge akzeptiert: xlsx, docx, .pptx, jpg, png, pdf, odt, .txt, .csv,

E-Mails mit einem Verdacht auf Schadsoftware und/oder Spaminhalt werden durch die Firewall blockiert und nicht zugestellt bzw. nicht bearbeitet. Dazu gehören sämtliche Anhänge mit Skripten, ausführbaren Programmen (z.B. .exe, .scr, .vbs, .bat, Dateien mit Makros) und auch Archiv-Dateien wie z.B. .zip-Dateien.

Darüber hinaus stehen Ihnen für die formfreie elektronische Kommunikation mit der Stadtverwaltung Zweibrücken sämtliche in Ziffer 3 aufgeführten Kanäle zur Verfügung.

3 Formgebundene elektronische Kommunikation

Eine formgebundene elektronische Kommunikation ist erforderlich, wenn für Dokumente, die Sie der Stadtverwaltung Zweibrücken übermitteln wollen, gesetzlich die Schriftform angeordnet ist, z.B. bei Erhebung eines Widerspruchs. Die Schriftform kann im Rahmen der elektronischen Kommunikation nach den Regelungen des § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz bzw. des § 36a SGB I ersetzt werden. Ein eingescanntes unterschriebenes PDF-Dokument ersetzt nicht die Schriftform.

Für den Versand von E-Mails und Anlagen, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind, steht Ihnen die E-Mail-Adresse stadt.zweibruecken@poststelle.rlp.de  zur Verfügung. Alternativ können Sie nach Registrierung als Benutzerin oder Benutzer der Virtuellen Poststelle (VPS) im rlp-Service (s. Ziff. 4) mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehene Dokumente direkt aus der VPS heraus an die Stadtverwaltung Zweibrücken senden.

Die möglichen Dateiformate sowie –größen finden Sie unter https://ldi.rlp.de/service/downloads/frei-zugaenglicher-bereich/nutzerkonto-rheinland-pfalz/

4 Optionale Registrierung zur Nutzung der Virtuellen Poststelle (VPS) 

Vor der Übersendung Ihrer Mitteilung können Sie sich freiwillig und kostenlos als Benutzerin oder Benutzer der virtuellen Poststelle (VPS) im rlp-Service registrieren.

Eine Versendung von Nachrichten an die Stadtverwaltung Zweibrücken als registrierte Benutzerin oder als registrierter Benutzer hat für Sie den Vorteil, dass Sie eine detaillierte technische Übermittlungsbestätigung (Laufzettel) erhalten und die Sicherheit während der Datenübermittlung gewährleistet ist.

Zur Registrierung wählen Sie bitte im rlp-Service den Menüeintrag „Registrieren rlp-Service“ und folgen Sie den Anweisungen. Bei der Registrierung werden Ihre Adressdaten erfasst. Die VPS übermittelt Ihnen sodann einen Aktivierungslink an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.

Nach erfolgter Aktivierung können Sie die VPS künftig sowohl für die formgebundene als auch die formfreie elektronische Kommunikation mit der Stadtverwaltung Zweibrücken und anderen Kommunal- und Landesbehörden in Rheinland-Pfalz nutzen. Die Datenübertragung erfolgt hierbei geschützt gegen fremde Einsichtnahme.

Mit der Registrierung erklären Sie Ihr Einverständnis, dass Ihnen die Stadtverwaltung Zweibrücken und andere Landes- und Kommunalbehörden, mit denen Sie elektronisch Kontakt aufnehmen, in Bezug auf Ihr aktuelles Anliegen Nachrichten in Ihre VPS zusenden kann. Um diese Nachrichten zu lesen, müssen Sie sich in der VPS mit Ihren Benutzerdaten, mit denen Sie sich registriert haben, anmelden.

Weitere Hinweise zur VPS sowie die Benutzungsbedingungen finden Sie im rlp-Service.

5 Verschlüsselung der Dokumente 

Unabhängig von einer Registrierung in rlp-Service (siehe Ziffer 4) können Sie Ihre Mitteilungen an die Stadtverwaltung Zweibrücken zur Sicherung der Vertraulichkeit verschlüsselt senden. Dies wird insbesondere bei der Übertragung Ihrer personenbezogenen Daten empfohlen

Verwenden Sie hierfür bitte das öffentliche Verschlüsselungszertifikat der VPS, das auf der Seite des LDI zum Download zur Verfügung gestellt wird.

Wichtig: Bitte hierzu die Mailadresse stadt.zweibruecken@poststelle.rlp.de verwenden.

6 Ansprechpartner/-in

Haben Sie Fragen zur elektronischen Kommunikation mit der Stadtverwaltung Zweibrücken, so steht Ihnen

Alessa Buchmann
(06332) 871-108
E-Mail webmaster@zweibruecken.de

zur Verfügung.

7 Rechtliche Hinweise 

Bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten unterliegt die Stadt Zweibrücken die allgemeinen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Weitergehende Informationen finden Sie unter Datenschutz.


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Kontakt

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Herzogstr. 1

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