Gewerbezentralregister
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Der Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann, ohne neuen Personalausweis mit eingeschalteter eID-Funktion, nur persönlich gestellt werden.
Die Gebühr beträgt zurzeit 13,00 €.
Für die persönliche Vorsprache steht Ihnen das:
Gewerbeamt
Herr Rastoul / Frau Münsterberg
Maxstraße 1, Zimmer Nr. 116
66482 Zweibrücken
zur Verfügung.
Hinweis:
Die Stadt Zweibrücken bearbeitet nur Anträge von Personen, die mit Wohnsitz im Stadtgebiet Zweibrücken gemeldet sind.
Personen, die keine Meldeadresse in Deutschland haben, müssen ihren Antrag direkt beim Bundeszentralregister, 53169 Bonn, stellen.
Wie beantrage ich einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister?
Bürgerinnen und Bürger: Für die Beantragung muss ein gültiger Personalausweis vorgelegt
werden.
Firmen: Der Antrag kann nur persönlich vom Geschäftsführer / Gesellschafter /
Vorstand gestellt werden. Für die Beantragung muss ein gültiger
Personalausweis vorgelegt werden.