Gewerbezentralregister

Gewerbezentralregister 

Hier gelangen Sie zu den Online Bürgerdiensten (Voraussetzung: neuer Personalausweis mit eingeschalteter eID-Funktion)

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister             

Der Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann, ohne neuen Personalausweis mit eingeschalteter eID-Funktion, nur persönlich gestellt werden.

Die Gebühr beträgt zurzeit 13,00 €.

Für die persönliche Vorsprache steht Ihnen das: 

Gewerbeamt
Herr Rastoul / Frau Münsterberg
Maxstraße 1, Zimmer Nr. 116
66482 Zweibrücken

zur Verfügung.

Hinweis:
Die Stadt Zweibrücken bearbeitet nur Anträge von Personen, die mit Wohnsitz im Stadtgebiet Zweibrücken gemeldet sind.  

Personen, die keine Meldeadresse in Deutschland haben, müssen ihren Antrag direkt beim Bundeszentralregister, 53169 Bonn, stellen.

Wie beantrage ich einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister?        

Bürgerinnen und Bürger:      Für die Beantragung muss ein gültiger Personalausweis vorgelegt
                                                   werden.

Firmen:                                     Der Antrag kann nur persönlich vom Geschäftsführer / Gesellschafter / 
                                                   Vorstand gestellt werden. Für die Beantragung muss ein gültiger 
                                                   Personalausweis vorgelegt werden.

Kontakt

Ordnungsamt Gewerbe- und Ordnungsrecht

Maxstraße 1

66482 Zweibrücken

+49 6332 871-327

+49 6332 871-326

+49 6332 871-344