An-, Ab- und Ummeldungen

An-, Ab- und Ummeldungen

Aktueller Hinweis

Seit dem 1. November 2015 ist es erforderlich bei der Anmeldung einer Wohnung eine Wohnungsgeberbestätigung gemäß § 19 Abs. 3 Bundesmeldegesetz (BMG) der Meldebehörde vorzulegen.

Die Vorlage eines Mietvertrages oder eines nichtamtlichen Vordrucks werden ab diesem Zeitpunkt von den Meldebehörden nicht mehr anerkannt.

Bei einem Zu- bzw. Umzug in Zweibrücken muss die Anmeldung nach dem Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen beim Bürgerbüro der Stadt Zweibrücken vorgenommen werden. Das persönliche Erscheinen - zumindest eines Familienmitglieds - ist dazu erforderlich, ebenso die Vorlage der Ausweisdokumente aller Familienmitglieder (Personalausweis oder Reisepass). Die Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung des Wohnungsgebers ist seit Einführung des Bundesmeldegesetzes für An- oder Ummeldung an dem 1.11.2015 unbedingt erforderlich.
Wenn der Betreffende über 18 Jahre ist und nicht persönlich erscheinen kann, ist die Vorlage einer Vollmacht erforderlich. Formulare werden aufgrund des neuen Programms nur noch dann benötigt, wenn der Betreffende nicht selbst vorsprechen kann.


Allgemeine Hinweise zur An-, Ab- und Ummeldung                  

Der Meldepflichtige muss innerhalb von zwei Wochen nach Beziehen der Wohnung bei der Meldebehörde (Bürgerbüro) vorsprechen.

Die Abmeldepflicht bei Umzügen im Inland ist entfallen, jedoch nicht bei Wegzügen ins Ausland und bei Aufgabe der Nebenwohnung.

Der Meldepflichtige hat der Meldebehörde die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die zum Nachweis der Angaben erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Auf Verlangen hat er bei der Meldebehörde persönlich zu erscheinen. Zur Anmeldung ist die Wohnungsgeberbestätigung, der Personalausweis und ggf. der Reisepass mitzubringen.

Die Anmeldung bei der Meldebehörde befreit nicht von der Verpflichtung, ggf. auch anderen Behörden (z.B. der Zulassungsstelle für Kraftfahrzeuge oder dem Gewerbeamt) den Wohnungswechsel mitzuteilen.


Information Datenschutzerklärung

Information gem. Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung - meldepflichtige Personen


Formulare zur An-, Um- und Abmeldung 

 Meldewesen - Wohnungsgeberbestätigung

Kontakt

Ordnungsamt Einwohnermeldeamt

Maxstraße 1

66482 Zweibrücken

+49 6332 871-334

+49 6332 871-445