Ersterwähnung

Wattweiler Konfirmations-Urkunde von 1180

 

Die Übersetzung der Confirmations-Urkunde des Grafen Ludwig von Saarwerden zu Gunsten der Abtei Wörschweiler vom 9. April 1180, worin ein Priester Siegfrid von Wattweiler und ein Meffried von Wattweiler als Zeugen erscheinen.


Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreifaltigkeit, des Vaters, des Sohnes und des hl. Geistes. Ich, Ludwig der Altere, Graf von Saarwerden, sowohl den gegenwärtigen als auch zukünftigen in Christus WIedergeborenen (gebe) für immer (zur Kenntnis): Es scheint vernunftgemäß zu sein, daß die Werke der Gerechtigkeit, welche die Eltern bekanntlich in frommer Absicht und infolge Gelübdes getan haben, ob der väterlichen Verehrung auch durch den Schutz der Söhne" eine feste und fromme Fortdauer erfahren. Denn darin erkennt man, dass wir den Eltern die schuldige Ehre erweisen, wenn die Taten ihrer Frömmigkeit durch uns in eine bessere Sorge und Achtung versetzt werden.
Dies ist der Grund, dass ich als eifriger Liebhaber meiner Vorfahren ihren verehrungswürdigen Taten volle Zustimmung gebe und nach meinem Vermögen alles, was sie in frommer Weise begonnen haben, zu erweitern und fördern versuchen werde. - Mein Großvater, Herr Friedrich, Graf von Saarwerden, und seine Gattin Gertrud haben auf Eigenbesitz und auf eigene Kosten eine Kirche erbauen lassen auf dem Berge, welcher "Werneswilre" heißt, und unter Zustimmung des Herrn Stephan, Bischofs von Metz, in dessen Diözese sie bekanntlich liegt, durch die Hand des Kardinals Matthäus, Bischofs von Albano, im Jahre der Menschwerdung 1131 zu Ehren der allerseligsten Jungfrau Maria sie einweihen lassen und haben sie ausgestattet mit den Allodien von Erbach und Bliesbrücken und allem, was zum Allod von Reiskirchen gehört, samt allen Bauten, Wassern und Wasserläufen und übrigem Zubehör.
Nichtsdestoweniger haben sie die ganze Einnahme des Zehnten, welcher von der hohlen Straße Volkerskirchen bis Mühlbach ihnen rechtlich zustand, unter Förderung und Einwilligung des Herrn Volmar, meines Vaters, und meiner Mutter Stephanie und anderer, der beständigen Nutznießung der in derselben Kirche Gott dienenden Brüder überlassen. Als daher im Laufe der Zeit an jenem Orte des Gottesdienstes der Eifer erkaltete, habe ich und mein Bruder Ludwig, mit Überlegung handelnd und die Ehre Gottes und seiner Heiligen ebenso selbst wieder herzustellen wünschend, den ehrwürdigen Herrn Roger, Abt von Weiler, berufen und die eben erwähnte Kirche mit allem genannten Zubehör durch seine Hände für unser und unserer Eltern Seelenheil dem Cistercienserorden übergeben und die Herrschaft und Vogtei über all dies in die Hände desselben Abtes gelegt. Damit aber der genannte Abt und seine Nachfolgeäbte von Weiler größere Sorgfalt in Betreff des Gottesdienstes aufwenden, habe ich und mein Bruder 16 Pfund unsern Brüdern, die in derselben bleiben wollen, als Almosen gegeben und haben, bis wir sie bei günstiger Zeit auszahlen können, unser Landgut, welches Oselbach heißt, zu ihrer Nutznießung mit gleicher Einwilligung überlassen. Später hat mein Bruder, für ihre Armut sorgen wollend, was immer in demselben Landgut ihm rechtlich zustand, frei und bedingungslos und ohne irgendeinen WIderspruch ihnen zu beständigem Besitz gegeben. Außerdem haben wir in all unsern Waldungen das Benutzungsrecht, sowohl zum Bauen als auch zum Verbrennen, bewilligt sowie in unsern Ländereien und Wäldern das Weiderecht, Tiere jeder Art aufzuziehen. Und nichtsdestoweniger haben wir die Zustimmung gegeben, dass, wenn einer unserer Dienstleute oder Leibeigenen bei ihnen eintreten will, dieser ohne Furcht vor uns oder unserm Verbot mit allem beweglichen Eigentum sich aufnehmen lassen kann.


Dies wurde ausgefertigt zu Kaiserslautern im Jahre der Menschwerdung des Herrn J 171 vor folgenden Zeugen:
Roger, Abt von Weiler und seine Mönche Warner und Hiremann: Emich Graf von Leiningen und sein Sohn Eberhard, Gerlach, Graf von Neueburg
Raugraf Emich und sein Sohn Konrad, Wtldgraf Gerhard, Volmar, Graf von Kastel, und seine Söhne Volmar und Hugo, Theoderich, Graf von Homburg, Warner von Bolanden und sein Sohn Philipp, Friedrich von Hausen Gebrüder Heinrich und Humfried von Alsenbrunn, Merbod und Emich von Saulnheim, Gebrüder Rainer und Walter von Merburg, Theoderich von Weier Bertholdt von Ernstweiler und viele andere Vornehme. Nachdem sodann wenige Jahre verflossen waren, als mein oft genannter Bruder auf einem Kriegszuge des Herrn Kaisers in der Lombardei gefallen war und durch den Herrn Balduin, Abt zu Wörschweiler, in unsere Kirche seine Gebeine gebracht und ebendaselbst ehrenvoll begraben worden waren, habe ich alles, was von meinen Vorfahren und meinem Bruder und auch von mir selbst sehr oft genannten Brüdern bis auf jenen Tag zugestanden worden war, eben denselben und ihren Nachfolgern, es von nun an beständig einzuhalten, bestätigt, indem ich überall dies diese Urkunde, die mit unserm Siegel und den Siegeln der Abte von Weiler und Hornbach und durch eine Menge Zeugen beglaubigt ist, ihnen überlasse.

Zeugen: Roger, Abt von Weiler; Balduin, Abt von Wörschweiler; Konrad, Abt von Hornbach, und sein Prior: Richnin, Prior von Eußertal; Hugo, Prior von Ensmingen, der Prior von Salona (Dalmatien); Mönch Lambert von Tholey; Propst Albert von St. Paulin in Trier; Erzpriester Ripert von Hornbach; Erzpriester Hardung von Neumünster; Elias, Priester von Hornbach; Becelin, Kanoniker von St. Arnual; Wecelo, Priester von Leudeskirchen; Siegfried, Priester von Wattweiler; Hermann, Priester von Ommersheim; Ulrich, Priester von Seelbach; Wecelo, Priester von Brücken; Girard, Priester von Kastel;
Wipert, Priester von Bockenheim; Alard, Priester von Bergen; Lambert und Kuno, Priester von St. Wendel; Gerlach, Grafvon Neuenburg; Friedrich und Heinrich, die Söhne des Grafen Sigmund; Hugo und Hagen und sein Sohn Theoderich; Brunico; Walter von Brücken; Heinrich von Mengern; Walter von Saarwerden; Berold von Zweibrücken; Sieghart von Alben; Gottfried von Wohneringen; Simon von Saarbrücken; Gottfried von Roldingen; Johann, Sohn von Bocumud; Hermann von Merburg; Rainer und Walter, Gebrüder von Merburg; Hermann von St. Engelbert (= Ingbert); Peter von Möenpelgard (= Montbelierd); Berthold von Ernstweiler; Meffried von Wattweiler.

Dies wurde ausgefertigt im Jahre der Menschwerdung des Herrn 1180, unter der Regierung des glorreichen Kaisers Friedrich, unter dem hochwürdigsten Herrn Bertram, Bischof von Metz, und unter Papst Alexander 111.

Die Original-Urkunde auf Pergament mit 3 wohlerhaltenen Siegeln befindet sich im Staats-Archiv zu München. Von den Siegeln ist 1. jenes des Abts Roger von Weiler, klein und oval; 2. das mittlere dreieckige Siegel des Grafen Ludwig von Saarwerden und 3. ein großes rundes Siegel des Abtes Konrad von Hornbach.