Flächennutzungsplan Teiländerung 20 "Fabrikverkaufszentrum Zweibrücken"
Der Rat der Stadt Zweibrücken hat in der Sitzung am 28.01.2026 einen erneuten Änderungsaufstellungsbeschluss in Bezug auf die Neufestlegung des Geltungsbereichs des FNP T20 „Fabrikverkaufszentrum Zweibrücken“ gefasst und den Entwurf der Planzeichnung, der Begründung, des Umweltberichtes sowie der zugehörigen Unterlagen gebilligt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit (Offenlage) gemäß §3 Abs.2 BauGB erfolgt
in der Zeit vom 18.02.2026 bis einschließlich 25.03.2026 .
Parallel wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.2 BauGB als auch der Nachbargemeinden gem. §3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
