Veranstaltungen

Informationen für Veranstalter

Sie planen eine Veranstaltung und möchten sich vorab informieren, was Sie hierbei beachten sollten? Auf dieser Seite finden Sie wertvolle Hinweise, wie Sie Ihre Veranstaltung erfolgreich anmelden können.

Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen, Plätzen und Straßen im Stadtgebiet der Stadt Zweibrücken sind grundsätzlich bei der Ordnungsbehörde anzumelden.

Gemäß der Rechtsvorschrift des § 26 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes sind folgende Punkte zwingend zu beachten:

Bei weniger als 5.000 zeitgleich anwesenden Personen:

  • Anzeigepflicht mindestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn
  • Auf Verlangen der Behörde ist ein Sicherheitskonzept vor Veranstaltungsbeginn vorzulegen.
  • Auf Verlangen der Behörde ist ein gewerblicher Sicherheitsdienst einzusetzen (gemäß §34a der Gewerbeordnung).

Bei mehr als 5.000 zeitgleich anwesenden Personen:

  • Anzeigepflicht mindestens drei Monate vor Veranstaltungsbeginn
  • Auf Verlangen der Behörde ist ein Sicherheitskonzept vor Veranstaltungsbeginn vorzulegen.
  • Auf Verlangen der Behörde ist ein gewerblicher Sicherheitsdienst einzusetzen (gemäß §34a der Gewerbeordnung).

Bei mehr als 15.000 zeitgleich anwesenden Personen oder mehr als 30.000 täglich anwesenden Personen (Großveranstaltung):

  • Anzeigepflicht mindestens sechs Monate vor Veranstaltungsbeginn
  • Drei Monate vor Veranstaltungsbeginn ist ein Sicherheitskonzept vorzulegen.
  • Ein gewerblicher Sicherheitsdienst ist einzusetzen (gemäß §34a der Gewerbeordnung).

Beim Einsatz von gewerblichen Sicherheitsdiensten ist der Koordinierungsstelle fünf Wochen vor Veranstaltungsbeginn eine Liste mit den sich vor Ort befindlichen Sicherheitskräften zukommen zu lassen. Diese Liste wird benötigt, um eine Zuverlässigkeitsprüfung der Mitarbeitenden durch die Polizei zu ermöglichen (gemäß §68 Polizei- und Ordnungsbehördengesetz). Die betreffenden Personen dürfen nur nach bestandener Überprüfung als Sicherheitskräfte eingesetzt werden.

Das Formular zur Mitteilung über eine Veranstaltung auf dem Gebiet der Stadt Zweibrücken, sowie weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link.


Kontakt

Ordnungsamt

Maxstraße 1

66482 Zweibrücken

+49 6332 871-343

+49 6332 871-344