Fahrwegbestimmung

Fahrwegbestimmung

Ihr Antrag             

Sie beantragen diese Erlaubnis per Post, per Fax oder persönlich mit dem Antragsformular.

Bitte vergessen Sie nicht, den Antrag auf der Rückseite (Seite 2) mit Ihrem Firmenstempel und Ihrer Unterschrift zu versehen.

Was Sie sonst noch wissen müssen           

Für die Ausnahmegenehmigung erhebt die Stadtverwaltung eine Verwaltungsgebühr. Sie richtet sich nach Geltungsdauer, Geltungsbereich und Verwaltungsaufwand. Hinzu kommen die Auslagen, die durch die Telekommunikation entstehen. 

Kontakt

Ordnungsamt Straßenverkehrsbehörde

Maxstraße 1

66482 Zweibrücken

+49 6332 871-341

+49 6332 871-344