Fahrerlaubnisangelegenheiten

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WICHTIGE HINWEISE:

Besuche bei der Führerscheinstelle sind nach wie vor nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Wir sind nur für Personen, deren Hauptwohnsitz in Zweibrücken bzw. in den Vororten Oberauerbach, Mittelbach-Hengstbach, Mörsbach, Rimschweiler oder Wattweiler liegt, zuständig.

Kontakt

Ordnungsamt Fahrerlaubnisangelegenheiten

Maxstraße 1

66482 Zweibrücken

+49 6332 871-335

+49 6332 871-370

Öffnungszeiten

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Montag Von 07:30 bis 11:30 Uhr Von 13:00 bis 15:30 Uhr

Dienstag Von 07:30 bis 11:30 Uhr

Mittwoch Von 07:30 bis 11:30 Uhr

Donnerstag Von 07:30 bis 11:30 Uhr Von 14:00 bis 17:30 Uhr

Freitag Von 07:30 bis 11:30 Uhr