Ausweisangelegenheiten

Ausweisangelegenheiten

Aktuelle Hinweise

Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind ab dem 26. Juni 2012 ungültig.

Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung: Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.

Das Bundesinnenministerium empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.

Hintergrundinformationen:

Die Änderung ergibt sich unmittelbar aus der Verordnung (EG) Nr. 444/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Mai 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedsstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten (EU-Passverordnung). Hintergrund ist das in der EU-Passverordnung aus Sicherheitsgründen verankerte Prinzip "eine Person - ein Pass", das EU-weit bis zum 26. Juni 2012 umzusetzen ist und von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) empfohlen wird. Aufgrund der zehnjährigen Gültigkeitsdauer von Reisepässen können sich Dokumente mit (ab dem 26. Juni 2012 ungültigem) Kindereintrag aber noch bis Ende Oktober 2017 in Umlauf befinden.

Allgemeine Reisehinweise:

Allgemeine Reisehinweise finden Sie auf der Internet-Seite des Auswärtigen Amtes (http://www.auswaertiges-amt.de/) unter der Rubrik "Reise- und Sicherheitshinweise". Hier finden Sie Reiseinformationen sowie Hinweise zur Sicherheitslage in einzelnen Staaten. Gegebenenfalls steht hier auch eine Reisewarnung, wenn das Auswärtige Amt aufgrund akuter Gefahren für Leib und Leben vor Reisen in ein Land oder eine Region eines Landes warnt. 


Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises                  

Die Stadtverwaltung Zweibrücken als Ordnungsbehörde - Bürgerbüro- informiert:

Der neue Personalausweis ist da!

Seit dem 1. November 2010 erhalten Sie die neue Ausweiskarte im praktischen Scheckkartenformat. Neu ist, dass die aufgedruckten Daten im neuen Personalausweis auch digital abgelegt sind. Zusätzlich werden das Passfoto und auf Wunsch des Antragstellers die Fingerabdrücke digital gespeichert.

Neu sind auch die Online-Ausweisfunktion und die Unterschriftsfunktion. Mit der Online-Ausweisfunktion haben Sie erstmals die Möglichkeit, sich auch im Internet und an Automaten auszuweisen. Dadurch können Sie einfacher mit Online-Shops, Banken, Versicherungen, Behörden, sozialen Netzwerken und Unternehmen kommunizieren und müssen sich nicht mehr so viele verschiedene Passwörter und Benutzernamen merken. Mit der neuen Unterschriftsfunktion, für deren Nutzung der neue Personalausweis vorbereitet ist, lassen sich sogar Verträge, Anträge und andere Dokumente ganz schnell, einfach und bequem online unterzeichnen.

Bei der Beantragung des Personalausweises erhalten Sie auf Wunsch Informationsmaterialien.

Auf die biometrischen Daten können nur bestimmte staatliche Behörden wie Polizei, Bundespolizei, Steuerfahndungsstellen, Ausweis- und Meldebehörden zugreifen, um die Identität festzustellen.
Im Übrigen behält Ihr bisheriger Personalausweis natürlich bis zum regulären Ablaufdatum seine Gültigkeit. Eine vorzeitige Umtauschpflicht Ihres Ausweises besteht nicht. Wenn Sie allerdings Ihren alten Personalausweis vorzeitig gegen einen neuen umtauschen möchten, ist dies jederzeit möglich.
Die Gebühren, die bei der Beantragung des neuen Personalausweises anfallen betragen 22,80 Euro für Antragsteller unter 24 Jahren und 37,00 Euro für Personen ab 24 Jahren. Die Gültigkeit des Dokuments beträgt zehn Jahre, bei unter 24 Jährigen sechs Jahre.

Weitere Fragen zum neuen Personalausweis beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgeramts gern. Außerdem stehen Ihnen Informationen zum neuen Personalausweis über die Internetseite http://www.personalausweisportal.de/ zur Verfügung. Zusätzlich können Sie sich auch an die Hotline des Bürgerservice (Telefonnummer: 0180-1-33 33 33, Montag bis Freitag von 7 – 20 Uhr erreichbar, Kosten: 3,9 ct/Minute aus dem deutschen Festnetz, maximal 42 ct/Minute aus dem Mobilnetz) wenden.
Für die telefonische Sperrung der Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises nach Verlust oder Diebstahl steht ab dem 1. Januar 2014 die Rufnummer 116 116 zur Verfügung. Von Deutschland aus kann die neue Sperrhotline aus dem Festnetz sowie aus allen Mobilfunknetzen kostenfrei genutzt werden. Aus dem Ausland ist die Sperrhotline mit der deutschen Ländervorwahl, also über +49 116 116 gebührenpflichtig zu erreichen. Zur zusätzlichen Sicherheit ist der Sperr-Notruf auch über +49 (0)30 40 50 40 50 erreichbar. Die Sperrhotline ist für alle Inhaberinnen und Inhaber eines neuen Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr erreichbar.

Der Ausweis ist persönlich zu beantragen.

Mitzubringen sind: 

1. Aktuelles biometrisches Lichtbild 

  • Hochformat, Größe 45 mm x 35 mm ohne Rand
  • keine abgerundeten Ecken
  • heller Hintergrund
  • Maße für das Gesicht 32 - 36 mm, gemessen vom Haaransatz bis zum Kinn

Foto-Mustertafel (1608 KB)

2. bisherige Ausweisdokumente

Personalausweis oder Abstammungs-, Heiratsurkunde oder Abschrift aus dem Familienbuch (falls kein alter Personalausweis vorhanden ist).

Bei Ausstellung von Personalausweisen an Kinder ist die persönliche Vorsprache der Kinder ab 6 Jahren und der Sorgeberechtigten und dessen/deren Ausweis/e oder Pass erforderlich (evtl. ist die gerichtliche Sorgerechtsregelung vorzulegen).

In besonders begründeten Ausnahmefällen stellt die Ausweisbehörde einen vorläufigen Personalausweis aus, der jedoch auf längstens drei Monate zu befristen ist und für den eine Gebühr von 10,00 € zu entrichten ist. Hierfür ist bei gesonderter Beantragung ein weiteres biometrisches Lichtbild erforderlich.

Spätaussiedler müssen bei der Beantragung von Ausweisen und Pässen zusätzlich ihre Spätaussiedlerbescheinigung bzw. den Bundesvertriebenenausweis A/B sowie die übersetzte Geburtsurkunde vorlegen. Bei Verheirateten ist außerdem eine Heiratsurkunde mit Übersetzung notwendig.


Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses            

Der Pass ist persönlich zu beantragen.

Mitzubringen sind:

1. Aktuelles biometrisches Lichtbild 

  • Hochformat, Größe 45 mm x 35 mm ohne Rand
  • keine abgerundeten Ecken
  • heller Hintergrund
  • Maße für das Gesicht 32 - 36 mm, gemessen vom Haaransatz bis zum Kinn

    Foto-Mustertafel (1608 KB)

2. bisherige Ausweisdokumente

Reisepass oder Personalausweis oder Abstammungs-, Heiratsurkunde oder Abschrift aus dem Familienbuch (falls kein altes Dokument vorhanden ist).

Die Gebühren betragen 70,00 € für Personen, welche das 24. Lebensjahr vollendet haben und 37,50 € für die Ausstellung an Personen, welche das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (dies gilt auch für Kinder). Des Weiteren besteht die Möglichkeit einen sogenannten Expressreisepass zu beantragen. Die Gebühren betragen 102,00 € (ab dem 24. Lebensjahr) bzw. 69,50 € (unter dem 24. Lebensjahr). Die Auslieferung des Expressreisepasses durch die Bundesdruckerei erfolgt ca. 3 Arbeitstage nach der Beantragung im Bürgerbüro.

Die Gültigkeitsdauer beträgt bei Personen die das 24. Lebensjahr vollendet haben 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre.

Bei Ausstellung von Reisepässen an Kinder ist die persönliche Vorsprache der Kinder ab 6 Jahren und der Sorgeberechtigten und dessen/deren Ausweis/e oder Pass erforderlich (evtl. ist die gerichtliche Sorgerechtsregelung vorzulegen).

Kontakt

Ordnungsamt Einwohnermeldeamt

Maxstraße 1

66482 Zweibrücken

+49 6332 871-334

+49 6332 871-445