Der Kommunale Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz

Der Kommunale Entschuldungsfonds RLP

Der Kommunale Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz - kurz KEF-RP - soll den Kommunen helfen, ihre Liquiditätskredite, die bis zum 31.12.2009 aufgelaufen sind, deutlich zu reduzieren. Zudem soll der Einstieg in einen generellen Schuldenabbau gefördert werden. Laut einer gemeinsamen Erklärung der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände sowie der Landesregierung soll dieses Entschuldungsprogramm ab 2012 greifen.

Die Finanzierung des Fonds ist zu einem Drittel von den Kommunen selbst durch Konsolidierungsmaßnahmen zu leisten (zum Beispiel durch Einsparungen im Haushalt, Steuer- oder Umlageerhöhungen). Ein weiteres Drittel wird aus dem kommunalen Finanzausgleich - der Solidargemeinschaft der Kommunen - aufgebracht. Das letzte Drittel wird aus dem Landeshaushalt beigesteuert.


Teilnahmebedingungen

Die Teilnahme am KEF-RP ist freiwillig. Kommunen, die nicht teilnehmen, werden jedoch voraussichtlich weit größeren Konsolidierungsmaßnahmen durch die ADD, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier, unterworfen werden. 

Die Stadt Zweibrücken ist nach Beschluss des Stadtrates vom 3.07.2013 dem Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz beigetreten. Der Konsolidierungsvertrag zwischen der Stadt Zweibrücken und dem Land Rheinland-Pfalz wurde am 18.09.2013 mit Wirkung vom 1.01.2013 unterzeichnet.


Zahlen

Der Förderbeitrag durch den KEF-RP bezieht sich auf den Stand der Liquiditätskredite der Stadt Zweibrücken vom 31.12.2009. Das waren rund 95 Millionen Euro.  Um die Schulden abzubauen, tragen Stadt, Kommunaler Finanzausgleich und das Land Rheinland-Pfalz jeweils ein Drittel. Der Anteil der Stadt beläuft sich jährlich auf knapp 1,8 Millionen Euro. Die rechnerische Restschuld für Zweibrücken beträgt nach 15 Jahren dann rund 20,25 Millionen Euro.


Vorteile des Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz

  • Bietet die Chance, den Schuldenstand bei einer 2/3 Förderung über einen Zeitraum von 15 Jahren um rund 74 Millionen Euro zu senken
  • Um jährlich einen Förderbetrag vom Land zu erhalten, muss die Stadt „nur“ ein Drittel des Betrages aus Eigenmitteln generieren: rund 1,8 Millionen Euro pro Jahr
  • Aktive Auseinandersetzung mit der Finanzsituation
  • Optimierungen im Verwaltungsgeschehen
  • Aktives Sparen wird forciert, Umdenken angestrebt 


Konsequenzen bei Nichtbeitritt zum Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz

Sollte sich eine Kommune gegen eine Teilnahme entscheiden, so ist zu erwarten, dass Auflagen zur Genehmigung der Haushalte durch die Aufsichtsbehörde die Auflagen des Kommunalen Entschuldungsfonds weit übersteigen. Die Kommunen würden somit viel mehr eingeschränkt werden.

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(Angaben: Stand 27.07.2017) 

Kontakt

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