„Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist ein wichtiger Schritt und wir hoffen, dass es nun bald auf dem Kirchberg losgehen kann“, erklärte Oberbürgermeister Dr. Marold Wosnitza. „Wir haben den Bebauungsplan sorgfältig erstellt und dabei städtebauliche, ökologische und klimaschutzrelevante Aspekte umfassend berücksichtigt. Das Wohngebiet bietet eine aufgelockerte Bebauung, die den Luftdurchfluss sicherstellt und Lärmbelastungen angemessen abfedert.“
Die Stadt wird nun die Umsetzung der Bauleitplanung vorbereiten. Im nächsten Schritt wird die Stadt beim zuständigen Katasteramt die Durchführung eines Umlegungsverfahrens beantragen.

