Die Stadt Zweibrücken veröffentlicht regelmäßig werbefinanzierte Broschüren. Dieses Modell nutzen offenbar auch Trittbrettfahrer aus: Unternehmen werden telefonisch kontaktiert und unter dem Vorwand einer Anzeigenverlängerung, Aktualisierung oder Korrektur zur Unterschrift eines Anzeigenvertrags aufgefordert. Teilweise sind auf den zugesandten Formularen bereits bestehende Anzeigenmotive und Unternehmensdaten übernommen. Tatsächlich können sich dahinter kostenpflichtige Verträge mit erheblichen finanziellen Verpflichtungen verbergen.
Die Stadt Zweibrücken stellt klar: Anzeigenaufträge für städtische Publikationen dürfen nur von den jeweils autorisierten Ansprechpartnern bzw. beauftragten Dienstleistern eingeholt werden. Eine telefonische Anfrage allein ist kein Nachweis einer Beauftragung durch die Stadt.
Gewerbetreibende sollten sich nicht unter Druck setzen lassen, Vertragsunterlagen sorgfältig prüfen und im Zweifel vor einer Unterschrift bei der Stadtverwaltung nachfragen, ob ein Anzeigenangebot tatsächlich in deren Auftrag erfolgt.
Bei Verdacht auf Betrug können Betroffene Anzeige bei der Polizei oder über die Onlinewache der Länder erstatten: https://portal.onlinewache.polizei.de/de
Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität informiert ebenfalls über betrügerische Anzeigenangebote und Telefonfallen: https://www.dsw-schutzverband.de

