Informationen zum Grundsicherungsgeld

Einführung Grundsicherung zum 01.07.2026

Mit Einführung des 13.SGB II-Änderungsgesetzes zum 01.07.2027 wurde das bisherige Bürgergeld durch das neue Grundsicherungsgeld ersetzt.

Mit dem Gesetz wird

  • die Vermittlung gestärkt
  • können Menschen gezielter unterstützt werden
  • erhalten Jobcenter mehr Möglichkeiten, Arbeit statt Arbeitslosigkeit zu fördern

 

Weitere detailliertere Informationen können Sie über nachfolgenden Link finden: FAQ Grundsicherungsgeld

Wichtig:

Anlässlich der Einführung des Grundsicherungsgeldes muss kein Neuantrag gestellt werden. Endet jedoch eine laufende Bewilligung ist - wie bisher - ein Weiterbewilligungsantrag zu stellen.

Diesen sollten Sie für eine beschleunigte Bearbeitung bevorzugt online stellen. HIER finden Sie die Anmeldung bzw. Registrierung.