Einführung Grundsicherung zum 01.07.2026
Mit Einführung des 13.SGB II-Änderungsgesetzes zum 01.07.2027 wurde das bisherige Bürgergeld durch das neue Grundsicherungsgeld ersetzt.
Mit dem Gesetz wird
- die Vermittlung gestärkt
- können Menschen gezielter unterstützt werden
- erhalten Jobcenter mehr Möglichkeiten, Arbeit statt Arbeitslosigkeit zu fördern
Weitere detailliertere Informationen können Sie über nachfolgenden Link finden: FAQ Grundsicherungsgeld
Wichtig:
Anlässlich der Einführung des Grundsicherungsgeldes muss kein Neuantrag gestellt werden. Endet jedoch eine laufende Bewilligung ist - wie bisher - ein Weiterbewilligungsantrag zu stellen.
Diesen sollten Sie für eine beschleunigte Bearbeitung bevorzugt online stellen. HIER finden Sie die Anmeldung bzw. Registrierung.

