Diese Warnungen stehen nicht ohne Grund an den Grenzen von militärischen Bereichen. Übungen auf dem Standortübungsplatz finden nicht nur zu normalen Arbeitszeiten, sondern auch nachts und an Wochenenden statt. Hierbei werden Waffen, Darstellungsmunition und Sprengmittel eingesetzt. Gefahren durch Stacheldraht sind für den Laien kaum erkennbar. Zwar verwehrt kein Zaun den Zutritt zum Gelände, doch sind Warnschilder ein deutlicher Hinweis, dass das Betreten zum eigenen Schutz verboten ist. Jeder der unbewusst militärisches Gelände betritt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch die Soldaten auf dem Standortübungsplatz.
Alle Soldatinnen und Soldaten leisten bestmögliches in der Ausbildung und bei Übungen, um Gefahren zu minimieren. Trotzdem ist das Betreten oder Befahren des Standortübungsplatzes aus gutem Grund verboten. Beim Berühren oder Aufnehmen von Fundgegenständen besteht Gefahr für Leib und Leben und ist daher untersagt. Die Missachtung der Warnhinweise stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die rechtliche Folgen nach sich ziehen kann.

