Allgemeinverfügung zur erhöhten Brandgefahr aufgehoben

Allgemeinverordnung vom 10.08.2026 aufgehoben

Am 10.08.2026 hat die Stadt Zweibrücken eine Allgemeinverordnung erlassen, die unter anderem offenes Feuer an verschiedenen Stellen, Grillen auf öffentlichen Flächen sowie die Benutzung diverser brennbarer Gegenstände untersagte. Auslöser dafür war die durch die extreme Hitze maßgeblich erhöhte Brandgefahr.

Vom 24.08.2026 an ist diese Allgemeinverordnung wieder ausgesetzt. Die meteorologische Entspannung macht es nicht weiter notwendig, die Verordnung aufrecht zu erhalten.

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