Erhöhte Brandgefahr
Nach den aktuellen Indizes des Deutschen Wetterdienstes und lt. der Vegetationsbrandgefahr gem. EU Satellitendienst EFFIS wird sowohl die Waldbrandgefahr als auch die Gefahr eines Graslandfeuers für den Bereich Zweibrücken derzeit mit extrem bis sehr extrem gewertet.
Verboten sind insbesondere:
- offene Feuer im Wald, im Außenbereich und auf öffentlichen Flächen,
- Lagerfeuer, Feuerschalen, Feuerkörbe und Fackeln,
- das Grillen auf öffentlichen Flächen und öffentlichen Grillplätzen,
- Feuerwerkskörper und sonstige Pyrotechnik,
- das Wegwerfen glimmender Gegenstände wie Zigaretten, Streichhölzer, Asche oder Glutreste.
Wichtig: Privates Grillen und Schwenken auf privaten Grundstücken innerhalb der bebauten Ortslage bleibt erlaubt. Bitte achten Sie dabei auf ausreichenden Abstand zu brennbaren Gegenständen, ständige Beaufsichtigung und geeignete Löschmittel.
Die Stadt bittet alle Bürgerinnen und Bürger um besondere Vorsicht. Schon kleine Funken oder Glutreste können bei der aktuellen Trockenheit Brände auslösen.
Die Allgemeinverfügung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 31.08.2026

