Briefwahl beantragen in Zweibrücken

Briefwahl und Infos zum Wahlbüro

Das Briefwahlbüro ist seit dem 6. Mai 2024 geöffnet .

Herzogstraße 9-11

Kultur Café (Rückseite Stadtbücherei, Zugang über Parkplatz Uhlandstraße)

66482 Zweibrücken


Das Wahlbüro ist grundsätzlich geöffnet:

Montags, Dienstags, Mittwochs    08.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstags                                     08.00 bis 18.00 Uhr

Freitags                                              08.00 bis 12.00 Uhr

Samstags                                           09.00 bis 12.00 Uhr

Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist noch bis Freitag, 7. Juni 2024 möglich!

Freitag, 07. Juni 2024                       08.00 bis 18.00 Uhr


Um die Briefwahlunterlagen zu beantragen, haben sie folgende Möglichkeiten:

1. Per Post oder per Fax

Hierzu müssen Sie das Antragsformular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und unterschrieben an das Wahlamt der Stadtverwaltung Zweibrücken übermitteln.

Stadtverwaltung Zweibrücken

Wahlbüro

Herzogstr. 1

66482 Zweibrücken

+49 6332 871-120

2. Per E-Mail

Alternativ können Sie uns auch eine E-Mail schicken, aus der hervorgehen muss, dass Sie ihre Briefwahlunterlagen beantragen. Bitte beachten Sie auch, dass eine solche E-Mail von jedem Antragstellenden erforderlich ist.

Folgende Angaben sind in der E-Mail erforderlich:

  •  Familienname
  •  Vornamen
  •  Geburtsdatum
  •  Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
  •  ggf. eine abweichende Versandadresse

Die E-Mail richten Sie bitte an:

3. Online

Unter folgender Adresse können Sie die Briefwahlunterlagen online beantragen:

4. Persönlich

Neben den oben genannten Möglichkeiten können Sie die Briefwahlunterlagen auch persönlich im Wahlbüro im Kultur Café (Rückseite Stadtbücherei, Zugang über Parkplatz Uhlandstraße) beantragen oder ihre Stimme abgeben.

Sie benötigen dazu:

  • Ihren Personalausweis
  • Ihre Wahlbenachrichtigung (nicht zwingend erforderlich)

Falls Sie für einen Dritten die Briefwahl beantragen wollen, benötigen Sie eine entsprechende Vollmacht, speziell für die Beantragung der Briefwahlunterlagen für die entsprechende Wahl.
Hierzu können Sie den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung nutzen.


Bitte beachten Sie:

  • Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
  • Der Antrag auf Briefwahl muss grundsätzlich von der Wählerin / vom Wähler unterschrieben sein.
  • Im Wählerverzeichnis eingetragene Stimmberechtigte können bis zum 7. Juni 2024 die Briefwahl beantragen.
    Wenn ein Wahlberechtigter nachgewiesener Weise plötzlich erkrankt, kann dieser noch bis zum Wahltag 15.00 Uhr die Briefwahl beantragen. Der Wahlbrief muss allerdings in jedem Fall bis spätestens 18.00 Uhr am Wahltag dem zuständigen Wahlvorstand vorliegen. 


Bei Fragen zur Briefwahl stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlamtes telefonisch gerne zur Verfügung.

+49 6332 871-190

+49 6332 871-107

Kontakt

Briefwahl

Herzogstraße 9-11

Kultur Café (Rückseite Stadtbücherei, Zugang über Parkplatz Uhlandstraße)

66482 Zweibrücken

+49 6332 871-190

Stadtverwaltung Zweibrücken,                Frau Alessa Buchmann

Herzogstr. 1

66482 Zweibrücken

+49 6332 871-107

+49 6332 871-120