Lärmaktionsplanung

Lärmaktionsplanung

Lärm zählt zu den größten Umweltproblemen unserer Gesellschaft. Er ist die Folge der steigenden Mobilität der Bevölkerung und des Warentransportes auf der Schiene und auf der Straße, wobei die bedeutendste Belastungsquelle ist der Straßenverkehrslärm. Neben den hohen Gesundheitsrisiken für die betroffenen Menschen entsteht hierdurch auch ein immenser volkswirtschaftlicher Schaden.

Auf diese Entwicklungen hat die Europäische Union reagiert. Mit der Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG), die am 25. Juni 2002 in Kraft getreten ist, hat sie ein rechtliches Instrument zur Bekämpfung des Umgebungslärms geschaffen. Ziel der Richtlinie ist es, „schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigung, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern“ (Art. 1 Abs. 1). Hierfür werden strategische Lärmkarten erstellt und veröffentlicht.

Die Umgebungslärmrichtlinie wurde in den § 47 a-f BImSchG, der 34. BImSchV und weiteren untergesetzlichen Rechtsvorschriften in nationales Recht umgesetzt. Die Kommunen sind somit prinzipiell in der Pflicht, ihre Einwohner entsprechend der gesetzlichen Grundlagen vor Lärm durch Busse und Bahnen, Pkw, Lkw, Züge, Flugzeuge und Industrieanlagen zu schützen und sie bei den entsprechenden Planungen umfassend einzubeziehen. Demzufolge hat die Stadt Zweibrücken einen Lärmaktionsplan aufzustellen, sofern sich aus der Lärmkartierung Lärmprobleme ergeben.


Die EU-Richtlinie sieht folgende Vorgehensweise vor:

1      Ermittlung der Belastung durch Umgebungslärm anhand strategischer Lärmkarten für

  • Hauptverkehrsstraßen
  • Haupteisenbahnstrecken
  • Großflughäfen
  • Ballungsräume

Die Kartierung erfolgt dabei  je nach Verkehrsstärke bzw. Größe des Ballungsraumes in mehreren zeitlichen Stufen.

2       Aufstellung von Aktionsplänen mit dem Ziel, Umgebungslärm insbesondere dort, wo gesundheitliche oder belästigende Auswirkungen zu erwarten sind, zu vermeiden, zu vermindern bzw. zu verlagern und zu bündeln.

3       Information der Öffentlichkeit über die Auswirkungen von Umgebungslärm, die Veröffentlichung der Lärmkarten und die öffentliche Mitwirkung an Aktionsplänen.

4       Information der EU-Kommission über Kartierung und Aktionsplanung

Die Erfassung des Umgebungslärms in Form einer Lärmkartierung sowie eine darauf aufbauende Planung zur Lärmminderung (Lärmaktionsplanung) ist alle fünf Jahre fortzuschreiben oder bei Änderung der Lärmsituation zu aktualisieren.

 

Wichtige Hinweise

Lärmkartierung

In jeder Stufe wird im ersten Schritt die Belastung durch Umgebungslärm anhand von Lärmkarten und Betroffenheitsanalysen ermittelt und die Öffentlichkeit über das Ausmaß informiert. Die Kartierung wird dabei für Rheinland-Pfalz zentral im Auftrag des Landesamts für Umweltschutz erstellt und den Kommunen zur Verfügung gestellt.

Die in den Karten ausgewiesenen Lärmpegel sind nicht durch Messungen vor Ort ermittelt worden, sondern basieren auf einem mathematischen Berechnungsverfahren. Dies stellt die einzige in Deutschland zulässige Form der Erhebung von Verkehrslärm dar.

Gemäß der Umgebungslärmrichtlinie werden drei Lärmindizes, den Lday, den Levening und den Lnight unterschieden, die in Dezibel (dB(A)) angegeben werden. Diese dem Frequenzbereich des menschlichen Gehörs angepassten Mittelungspegel beziehen sich auf einen Beurteilungszeitraum von einem Jahr und sind für verschiedene Tageszeiten zu berechnen:

Tabelle.JPG

Die Darstellung  erfolgt in 5 dB(A)-Stufen als farblich gekennzeichnete, sog. Isophonen-Bänder;

Isophonen sind Kurven gleicher Pegel), die für den Lden bei 55 dB(A) und für den Lnight bei 50 dB(A) - optional bei 45 dB(A) - beginnen und in einer Stufe "über 75 dB(A)", bzw. "über 70 dB(A)" enden.


Lärmaktionsplanung

Im zweiten Schritt sind dann auf der Grundlage der Lärmkarten konkrete Maßnahmen zur Lärmminderung auszuarbeiten, um die Lärmbelastung zu verringern bzw. nicht weiter ansteigen zu lassen. Dazu kommen planerische, verkehrliche, technische, bauliche, gestalterische und organisatorische Maßnahmen in Frage. Diese werden in Form eines Lärmaktionsplanes zusammengefasst.

Die strategischen Lärmkarten sowie der Lärmaktionsplan sind als Steuerungsinstrumente für die Planung und Behörden prinzipiell verbindlich, erwirken grundsätzlich jedoch keinerlei Rechtsansprüche der Bürger auf schallschutzwirksame Maßnahmen.


Kontakt

Stadtbauamt

Herzogstraße 3

66482 Zweibrücken

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Abteilung Stadtplanung

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