Einbürgerung

Einbürgerung

Allgemeines

Ausländerinnen und Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Im Regelfall müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:

  • seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland leben,
  • ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzen,
  • sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland bekennen,
  • nicht wegen einer Straftat verurteilt worden sind,
  • für Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer unterhaltsberechtigten Familienangehörigen selbst sorgen,
  • über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen (mind. B1-Niveau) und dies nachweisen können,
  • Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland (staatsbürgerliche Kenntnisse) haben und nachweisen können
  • bereit sind, Ihre bisherige(n) Staatsangehörigkeit(en) aufzugeben

Für besondere Fallkonstellationen gibt es besondere Einbürgerungsgrundlagen. Über diese Besonderheiten und Ausnahmen von den Regelvoraussetzungen beraten wir Sie gern.  

Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen sowie Ausnahmen erhalten Sie auch unter

Einbürgerung

Benötigte Unterlagen

  • Einbürgerungsantrag
    Der Einbürgerungsantrag wird Ihnen zugeschickt. Zur Antragsabgabe bringen Sie den Antrag ausgefüllt, aber noch nicht unterschrieben, wieder mit.
  • Passfoto/Passbild
  • Lebenslauf
    Der Lebenslauf kann sowohl per Hand als auch mit dem Computer geschrieben sein. Er sollte einen kompletten schulischen und beruflichen Werdegang enthalten. Sollten Sie sich in einem Verein oder einer Organisation ehrenamtlich betätigen, nehmen Sie dies bitte auf, wenn Sie besondere Integrationsleistungen geltend machen wollen.
  • Nationalpass oder Reisepass und ggf. gültiger Aufenthaltstitel
  • Geburtsurkunde / Geburtsregisterauszug
    Für den Fall, dass Sie in Deutschland geboren wurden, benötigen wir eine aktuelle Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht älter als sechs Monate). 
    Sind Sie in einer anderen deutschen Stadt geboren, besorgen Sie sich den Geburtsregisterauszug bitte bei der dort zuständigen Behörde.
    Sollten Sie im Ausland geboren sein und daher nicht über eine deutsche Geburtsurkunde verfügen, ist einer der folgenden Identitätsnachweise vorzulegen:
    - internationale Geburtsurkunde
    - Originalurkunde des Heimatlandes mit beglaubigter Übersetzung eines anerkannten und vereidigten Übersetzers.
  • Weitere Urkunden
    Sind Sie verheiratet, geschieden oder verwitwet sind weitere Nachweise vorzulegen. Ebenso wenn Sie Kinder haben. Zu diesen Nachweisen gehören zum Beispiel Eheurkunden oder Geburtsurkunden der Kinder. Welche Unterlagen wir genau für die Bearbeitung benötigen erfahren Sie bei einer persönlichen oder telefonischen Beratung vor der Antragstellung.
  • Nachweis der Deutschkenntnisse
    Ihre Deutschkenntnisse weisen Sie entweder durch den Abschluss einer allgemeinbildenden deutschen Schule (Hauptschule, Realschule plus, Gymnasium oder Gesamtschule) nach oder Sie legen ein Deutsch-Zertifikat mit mind. dem Niveau B1 vor. Das Deutsch-Zertifikat muss einem anerkannten Telc-Träger, zum Beispiel der Volkshochschule Zweibrücken, ausgestellt worden sein.
  • Nachweise der staatsbürgerlichen Kenntnisse
    Ihre staatsbürgerlichen Kenntnisse weisen Sie grundsätzlich entweder durch den Abschluss einer allgemeinbildenden deutschen Schule (Hauptschule, Realschule plus, Gymnasium oder Gesamtschule) oder den erfolgreichen Abschluss eines deutschen Studiums der Rechtswissenschaften, Verwaltungswissenschaften, Politikwissenschaften oder für das Lehramt nach.
    Haben Sie keinen dieser Nachweise, müssen Sie einen Einbürgerungstest machen und uns das Zeugnis über das Bestehen des Tests vorlegen.

Gebühren

Die Gebühr für eine Einbürgerung beträgt 255 EUR pro Antragsteller/in und ist bei Antragsabgabe zu entrichten.
Bei Kindern die mit Ihren Eltern eingebürgert werden beträgt die Gebühr 51 EUR.

Hinweise

Für die Beratung bzw. Abgabe der Einbürgerungsunterlagen vereinbaren Sie bitte vorab ein Termin bei unserer Behörde.

Wir können nur vollständig ausgefüllte Einbürgerungsanträge und dazugehörige Unterlagen bei Antragsabgabe annehmen.

Downloads

Einbürgerung - Antrag

Einbürgerungsantrag - Datenschutzerklärung
Einbürgerung - Merkblatt vorzulegende Unterlagen
Loyalitätserklärung
Bekenntnis zur freiheitlichen und demokratischen Grundordnung

Kontakt

Ordnungsamt Ausländerbehörde

Maxstraße 1

66482 Zweibrücken

+49 6332 871-350

+49 6332 871-368

Um Ihre Wartezeit zu verkürzen, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung.