Elektronischer Aufenthaltstitel
"Elektronischer Aufenthaltstitel" (eAT) als Chipkarte ersetzt künftig das frühere Klebeetikett
Ab 01. September 2011 wird der elektronsiche Aufenthaltstitel bundesweit eingeführt
Der bisherige Aufenthaltstitel in Form eines Klebeetiketts im Reisedokument hat in Zukunft ausgedient: Die Ausländerbehörde der Stadtverwaltung Zweibrücken wird mit Datum vom 1. September 2011 an - wie in allen Ausländerbehörden auch - den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) einführen, einer Plastikkarte in Kreditkartenformat.
Künftig Chip mit biometrischen Daten und Zusatzfunktionen
Für alle „Drittstaatenangehörigen“ (also alle Ausländer, die nicht Staatsbürger der Europäischen Union sind) wird der elektronische Aufenthaltstitel somit künftig als Karte mit elektronischen Zusatzfunktionen ausgestellt. Das Verfahren gilt auch für Bescheinigungen über ein Aufenthaltsrecht (Aufenthaltskarte, Daueraufenthaltskarte und Aufenthaltserlaubnis für Schweizer), die bisher als eigenständige Dokumente in Papierform für EU-Bürger und Schweizer nebst Familienangehörigen ausgestellt wurden. Im Inneren dieser neuen Karte besitzt der „eAT“ einen kontaktlosen Chip, auf dem
- biometrische Merkmale (Lichtbild und nach Vollendung des sechsten Lebensjahres zwei Fingerabdrücke),
- Nebenbestimmungen (Auflagen) und
- persönliche Daten
gespeichert sind.
Zusätzlich enthält der Chip einen elektronischen Identitätsnachweis sowie die Möglichkeit, eine elektronische Signatur zu nutzen.
Schutz vor Fälschung / "Digitale Signatur" künftig möglich
Die Einführung des eAT geht Hand in Hand mit der europaweiten Vereinheitlichung der Aufenthaltstitel für alle Ausländer, die nicht Staatsbürger der Europäischen Union sind. Dieser Schritt biete Schutz vor Fälschung und Missbrauch, ermögliche die Online-Ausweisfunktion sowie die Möglichkeit zur rechtsverbindlichen Unterzeichnung digitaler Dokumente mit Hilfe der elektronischen Signatur als essentielle Vorteile.
Mit dieser Umstellung ändert sich zugleich das Antragsverfahren. In der Ausländerbehörde ist es ab dem 01. September aus technischen Gründen nicht mehr möglich, den Aufenthaltstitel sofort auszustellen. Der elektronische Aufenthaltstitel wird künftig von der Bundesdruckerei hergestellt. Die Bearbeitungszeit wird damit voraussichtlich sechs Wochen betragen.
Längere Bearbeitungszeiten zu erwarten - bitte einplanen
Der Aufenthaltstitel muss bei der Ausländerbehörde persönlich beantragt und auch abgeholt werden. Zunächst werden dort die Antragsdaten erfasst, Lichtbilder und Fingerabdrücke aufgenommen und bei Vollständigkeit an die Bundesdruckerei elektronisch versandt. Vor Ausgabe des eAT erhalten die Antragsteller von der Bundesdruckerei per Post einen Brief mit der Geheimnummer (PIN), der persönlichen Entsperrnummer (PUK) sowie dem Sperrkennwort. Diese Informationen sind wichtig für die weitere Nutzung des elektronischen Aufenthaltstitels und müssen deshalb aufbewahrt werden.
Aufgrund des geänderten Verfahrens und der häufigeren Vorsprachen der Antragsteller ist davon auszugehen, dass es zu längeren Bearbeitungszeiten bei der Ausländerbehörde kommen kann. Wir bitten daher unsere Kunden, bereits rechtzeitig - rund sechs Wochen - vor Ablauf der Gültigkeit des derzeitigen Aufenthaltstitels einen Termin zu vereinbaren. Dies gilt insbesondere auch bei geplanten und bevorstehenden Reisen.
Altes Etikett maximal bis 2021 gültig - Sperrung möglich
Die vor dem 01. September als „Klebeetikett“ im Reisepass ausgestellten Aufenthaltstitel behalten bis längstens 30. April 2021 ihre Gültigkeit. Bei Verlust oder Diebstahl des elektronischen Aufenthaltstitels, kann der Inhaber diesen über den bundesweit einheitlichen Sperrnotruf „116 116“ unter Angabe des Sperrkennwortes, welches zusammen mit der PIN und der PUK zugesandt wurde, veranlassen.
Die Notrufnummer ermöglicht es, zu jeder Tageszeit eine Sperrung vornehmen zu lassen. Sollten Inhaber des eAT das Sperrkennwort vergessen haben, kann die zuständige Ausländerbehörde kontaktiert werden, die dann den elektronischen Aufenthaltstitel auf die Sperrliste des Betreibers für verlorene bzw. gestohlene elektronische Aufenthaltstitel setzt.