Ausländer- und Asylangelegenheiten
- Studien- und längerfristige Aufenthalte in Deutschland
- Elektronischer Aufenthaltstitel
Zur Beantragung bzw. Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen bringen Sie bitte Ihren Pass oder Personalausweis (nur EU-Angehörige) mit.
"Neue Unionsbürger" sollten vor erstmaliger Ausstellung ihrer Freizügigkeitsbescheinigung bei der zuständigen Arbeitsverwaltung wegen der EU-Arbeitsgenehmigung vorsprechen!
Zur Ausstellung und Beglaubigung von Verpflichtungserklärungen bitten wir um Vorlage des obengenannten Antrags und der entsprechenden Unterlagen. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.
Übermitteln Sie hier vorab Ihre Daten und Dokumente zur Beantragung der Verpflichtungserklärung. Bitte beachten Sie, dass das Antragsformular im Original vorgelegt und die Unterschrift auf der Verpflichtungserklärung vom Verpflichtungsgeber persönlich geleistet werden muss. Vereinbaren Sie hierzu telefonisch oder via E-Mail einen Termin mit der Ausländerbehörde.
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen unsere Mitarbeiter unter den genannten Telefonnummern gerne zur Verfügung.