Wohngeld
Die Verwaltung bittet ausdrücklich in allen Bereichen um vorherige Terminvereinbarung. Bei Vorsprachen ohne Termin ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen!
Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Es wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung (Lastenzuschuss) für den selbst genutzten Wohnraum geleistet.
Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben, hängt von drei Faktoren ab:
- der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
- der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung
- dem Gesamteinkommen.
Auskünfte und Zusatzfragebögen erhalten Sie bei der Wohngeldstelle (siehe Kontaktspalte rechts).