Aktuelle Bauleitplanverfahren

Aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligungen in Bauleitplanverfahren

Hinweis zu Beteiligungen

Nach § 3 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Öffentlichkeit im Rahmen von Bauleitplanverfahren zu beteiligen. In der Zeit der Offenlage sind die entsprechenden Unterlagen des jeweiligen Bauleitplanverfahrens einsehbar.

Die formale Ankündigung einer Offenlage erfolgt in Form einer Öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Zweibrücken (https://www.zweibruecken.de/de/verwaltung/amtsblatt-zweibruecken/). Hierin werden auch der Auslegungszeitraum, und der Bereitstellungsort der Unterlagen angegeben.

Die Unterlagen werden während der Beteiligung auf der Internetseite der Stadt Zweibrücken (www.zweibruecken.de/bauleitplanverfahren) sowie über das zentrale Internetportal des Landes: Geoportal Rheinland-Pfalz (www.geoportal.rlp.de) zum Download bereitgestellt.

Auf dem Landesportal Rheinland-Pfalz kann der Bauleitplan unter www.geoportal.rlp.de nach den Stichworten "Bebauungsplan Offenlage" gesucht, anschließend die Karte ausgewählt und dann gemeinsam mit allen aktuellen Offenlagen in Rheinland-Pfalz angezeigt werden.

Neben der Veröffentlichung im Internet können die Unterlagen zu den Öffnungszeiten der Verwaltung auch im Rathaus der Stadt Zweibrücken, Herzogstraße 3, (Gebäudeteil B, 1. OG, Abteilung Stadtplanung) eingesehen werden.

Anregungen zu den laufenden Verfahren können innerhalb der Auslegungszeiträume bei der Stadt Zweibrücken abgegeben werden.

Alle Unterlagen die im Rahmen der Beteiligungen veröffentlicht werden, geben lediglich den aktuellen Verfahrensstand wieder und können sich im weiteren Verfahren noch ändern. Sie sind nicht rechtsverbindlich.

Das Urheberrecht sowie sämtliche sonstigen Rechte (insbesondere Nutzungsrechte wie Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung in jeglicher Form, etc.) an den Unterlagen liegen bei der Stadt Zweibrücken.

Datenschutzhinweis

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG). Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches bei den Verfahrensunterlagen mit als Download zur Verfügung steht.

Bitte richten Sie ihre Anregungen an

Abteilung Stadtplanung

Herzogstraße 3

66482 Zweibrücken

Das Aufstellungsverfahren eines Bauleitplanes

Das Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplanes ist im Baugesetzbuch (BauGB) detailliert geregelt.

Ein Anspruch auf die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens besteht nicht, entscheidend ist allein das städtebauliche Erfordernis.

Das normale Aufstellungsverfahren für einen Bauleitplan setzt sich aus folgenden Schritten zusammen:

Schritt 1: Aufstellungsbeschluss

Der Beschluss zur Aufstellung eines Bauleitplanes wird durch den Bau- und Umweltausschuss sowie den Stadtrat getroffen. Der Beschluss wird ortsüblich bekannt gemacht.

Schritt 2: Scoping und Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden im Rahmen des Scoping angeschrieben und um Sachinformationen und Hinweise, insbesondere im Hinblick auf Umweltaspekte gebeten.

Die Öffentlichkeit wird meist gleichzeitig erstmals über die Planungsabsichten informiert. Hierfür werden die Pläne in der Regel ins Internet eingestellt und öffentlich ausgehängt. Bei größeren Projekten findet teilweise zusätzlich eine Informationsveranstaltung statt. Die Informationen zu Ort und Zeit der frühzeitigen Bürgerbeteiligung werden ortsüblich, im Amtsblatt der Stadt Zweibrücken (https://www.zweibruecken.de/de/verwaltung/amtsblatt-zweibruecken/) bekannt gegeben.

Innerhalb der in der Bekanntmachung angegebenen Frist können Sie Stellungnahmen abgeben, die dann in die Abwägung einbezogen werden.

Schritt 3: Abwägung

Im Anschluss an die erste Beteiligungsrunde werden die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet und auf dieser Basis ein konkretisierter Entwurf des Bauleitplanes erarbeitet.

Eine Benachrichtigung der Bürger, wie mit ihren Anregungen im weiteren Planungsprozess umgegangen wird, ist vom Gesetzgeber bei diesem ersten Beteiligungsschritt nicht vorgesehen.

Schritt 4: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Öffentlichkeitsbeteiligung

Zu diesem Bauleitplanentwurf werden dann die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut um Stellungnahme gebeten.

Meist erfolgt zeitgleich die Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Veröffentlichung der Unterlagen im Internet sowie einer öffentlichen Auslegung. Diese werden mindestens eine Woche vor Beginn ortsüblich angekündigt. Die Unterlagen (Planentwurf, Begründungsentwurf, Gutachten…) können dann von allen Bürgern in der Regel für die Dauer eines Monats/ mindestens 30 Tage eingesehen werden.

Wie auch bei der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit können innerhalb der in der Bekanntmachung angegebenen Frist Stellungnahmen zur Planung vorgebracht werden.

Schritt 5: Abwägung

Wie bereits nach der ersten Beteiligung werden im Anschluss die eingegangenen Anregungen ausgewertet und den Gremien zur Entscheidung vorgelegt. Der Bau- und Umweltausschuss sowie der Stadtrat wägen die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander ab und Entscheiden über die Berücksichtigung oder Zurückweisung.

Gegebenenfalls wird die Planung entsprechend ergänzt oder geändert.

Wird der Planentwurf wesentlich verändert, so muss die öffentliche Auslegung wiederholt werden.

Schritt 6: Beschluss

Sind keine wesentlichen Änderungen mehr erforderlich, wird die Endfassung der Planung dem Bau- und Umweltausschuss zur Vorberatung und dem Stadtrat der Stadt Zweibrücken zum Beschluss vorgelegt.

Die Bebauungspläne werden vom Stadtrat als Satzung beschlossen und treten mit der anschließenden öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Der Flächennutzungsplan bzw. Flächennutzungsplanänderungen werden nach dem Beschluss durch den Stadtrat der Struktur- und Genehmigungsbehörde in Neustadt an der Weinstraße zur Genehmigung vorgelegt. Anschließend wird der Plan ebenfalls ortsüblich bekannt gemacht und wird somit wirksam.

Den Bürgern, die sich durch Stellungnahmen beteiligt haben, wird nach Abschluss des Verfahrens das Ergebnis der Entscheidung schriftlich mitgeteilt.

Unter bestimmten Bedingungen (vergleiche §13 und § 13a BauGB) können Bebauungspläne im vereinfachten oder im beschleunigten Verfahren aufgestellt bzw. geändert werden. In diesen Fällen gelten hinsichtlich der frühzeitigen Beteiligung und des Umweltberichtes abweichende Regelungen.

Kontakt

Stadtbauamt

Herzogstraße 3

66482 Zweibrücken

+49 6332 871-606

+49 6332 871-607

Abteilung Stadtplanung

+49 6332 871-614