Feinstaubplakette

Feinstaubplakette

Folgende Unterlagen werden im Original benötigt:

- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) 

Bitte beachten:
Es besteht keine grundsätzliche Pflicht zum Erwerb der Feinstaubplakette, lediglich in Gebieten mit Umweltzonen kann eine Plakette erforderlich sein.

Nähere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Umweltbundesamtes:

http://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/luftschadstoffe/feinstaub/umweltzonen-in-deutschland

Kontakt

Ordnungsamt Kraftfahrzeugangelegenheiten

Maxstraße 1

66482 Zweibrücken

+49 6332 871-334

+49 6332 871-348