Wohngeld

Wohngeld


Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Es wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung (Lastenzuschuss) für den selbst genutzten Wohnraum geleistet.

Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben, hängt von drei Faktoren ab:

  • der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
  • der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung
  • dem Gesamteinkommen.


Auskünfte und Zusatzfragebögen erhalten Sie bei der Wohngeldstelle (siehe Kontaktspalte rechts). 

Kontakt

Wohngeldstelle

Herzogstraße 3

1. OG, Zimmer B167,B168

66482 Zweibrücken

+49 6332 871-535

+49 6332 871-536

+49 6332 871-530

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Montag Von 08:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag Von 08:00 bis 12:00 Uhr

Mittwoch Von 08:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag Von 08:00 bis 12:00 Uhr Von 14:00 bis 16:00 Uhr

Freitag Von 08:00 bis 12:00 Uhr

Amt für soziale Leistungen Zweibrücken

Herzogstraße 3

Zimmer B165

66482 Zweibrücken

+49 6332 871-502

+49 6332 871-523

+49 6332 871-530