Jugendarbeit Förderung von Vereinen
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Die Stadt Zweibrücken fördert gemäß § 12 SBV VIII auch Vereine und Verbände, die Jugendarbeit betreiben.
Wir bieten
- Jugendleiterschulungen
- Beratung bei Fragen rund um die Jugendarbeit
- Zuschüsse für Vereine, die dem Stadtjugendring angehören
- Vernetzung zwischen den Jugendvereinen durch den Stadtjugendring
Weitere Informationen über den Stadtjugendring, Zuschussrichtlinien und Rahmenvereinbarungen zum Tätigkeitsauschluss finden Sie unter:
Rahmenvereinbarungen
§-72a-SGB-VIII Empfehlung (128 KB)