Presseinformation

Presseinformation zur Öffnung der Sportanlagen


Dies bedeutet nach der 17. CoBeLVO für den Amateur- und Freizeitsport:

Kontaktfreies Training einzeln oder unter Wahrung der Kontaktbeschränkung,
kontaktfreies  Training  in  kleinen  Gruppen  bis  maximal  zehn  Personen  und  einer Trainerin oder einem Trainer unter Einhaltung des Abstandsgebotes, Training  in  Gruppen  von  bis  zu  20  Kindern  bis  einschließlich  14  Jahre  und einer Trainerin  oder  einem  Trainer sind im Freien und auf allen Sportanlagen möglich.

Zuschauerinnen und Zuschauer sind nicht zugelassen; ausgenommen sind Verwandte ersten und zweiten Grades bei der sportlichen Betätigung Minderjähriger. Die Nutzung von Sportanlagen hat unter Einhaltung der Hygienekonzepte zu erfolgen.

Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und Duschen, ist nicht zulässig; die Einzelnutzung von Toilettenräumen ist gestattet. Demnach sind die Toilettenanlagen im Westpfalzstadion geöffnet.

Die Kontakte der Nutzerinnen und Nutzer der Sportanlagen sind zu erfassen.

Dies bedeutet nach der 17. CoBeLVO für den Profi- und Spitzensport:

Der Trainings- und Wettkampfbetrieb des Profi- und Spitzensports ist auf und in Sportanlagen zulässig, sofern ein von den Sportfachverbänden oder Ligaverantwortlichen erstelltes Hygienekonzept vorliegt und beachtet wird. Zuschauerinnen und Zuschauer sind dabei nicht gestattet.

Weitergehende Informationen erfahren Sie im Teil 5, Sport und Freizeit, unter § 10 Sport der gültigen siebzehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz und durch Herrn Deller den Leiter des Schulverwaltungs- und Sportamtes der Stadt Zweibrücken (06332 / 871 400).