Jobcenter Zweibrücken – Regelungen ab März 2022


Als getestet gilt, wer einen negative Schnelltest (max. 24 Stunden alt) oder einen PCR-Test (max. 48 Stunden alt) einer offiziellen Teststelle vorweisen kann.

Persönliche Vorsprachen ohne Termin sind im Kundenbüro dienstags und freitags jeweils von 8 Uhr bis 12 Uhr möglich, ansonsten nach Terminvereinbarung.

Im Haus gilt Maskenpflicht (allgem. Medizinische Maske oder FFP2-Maske).

E-Mail-Kontakt:

Für Fragen rund um’s Geld: Jobcenter-Zweibruecken.Leistungsabteilung2@jobcenter-ge.de

Für Fragen rund um die Arbeitsvermittlung: Jobcenter-Zweibruecken.Vermittlung2@jobcenter-ge.de

Für allgemeine Fragen: Zweibruecken-Jobcenter@jobcenter-ge.de