Formular zur Eintragung in das Wählerverzeichnis für die Oberbürgermeisterwahl am 22.03.2026
Die Frist zur Eintragung in das Wählerverzeichnis für nicht meldepflichtige wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ist am 13. Februar 2026 um 12:00 Uhr abgelaufen. Eine nachträgliche Eintragung für die Urwahl am 22. März 2026 kann nicht mehr erfolgen.
Personen, die für die Urwahl am 22. März 2026 durch Antragsstellung bereits in das Wählerverzeichnis eingetragen wurden, erhalten gemäß § 78 Abs. 1 Satz 2 KWO automatisch auch einen Wahlschein für dich Stichwahl zugesandt (eine erneute Antragsstellung ist nicht erforderlich).
Personen, die für die Urwahl am 22. März 2026 zwar nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen wurden, dies jedoch für die mögliche Stichwahl am 12. April 2026 tun möchten, können den Antrag gemäß Anlage 31 zur KWO ausfüllen. Die Frist endet hier am Tag vor der Wahl, 11. April 2026, um 15 Uhr.
