Lernmittelfreiheit / Schulbuchausleihe
Die Schulbuchausleihe ist für Schülerinnen und Schüler aller Klassenstufen der Grundschulen, Realschulen plus, Gymnasien, Kollegs und Integrierten Gesamtschulen möglich. Ferner können alle Schülerinnen und Schüler teilnehmen, die ein berufliches Gymnasium, eine Fachoberschule an der Realschule plus, die Berufsfachschule I oder II, die dreijährige Berufsfachschule, die höhere Berufsfachschule oder die Berufsoberschule I oder II besuchen.
Für Schülerinnen und Schüler der Förderschulen und des Berufsvorbereitungsjahrs bleibt es bei der schon praktizierten kostenfreien Ausleihe von Schulbüchern über die jeweilige Schule.
Auszubildende können nicht an der Schulbuchausleihe teilnehmen.
Die Teilnahme an der Schulbuchausleihe ist grundsätzlich freiwillig. Wer jedoch daran teilnimmt, kann die Schulbücher nur im Paket ausleihen. Die Ausleihe einzelner Bücher ist nicht vorgesehen.
Unterschieden werden die entgeltliche Schulbuchausleihe (Ausleihe gegen Gebühr) und die unentgeltliche Schulbuchausleihe (kostenfreie Ausleihe -Lernmittelfreiheit). Für die beiden Varianten gelten verschiedene Voraussetzungen.
Weitere ausführliche Informationen, Fristen und Termine, Merkblätter und die erforderlichen Antragsformulare, stehen Ihnen auf den Seiten des Bildungsservers Rheinland-Pfalz (Internetportal für Lernmittelfreiheit) zur Verfügung:
Für Eltern . LMF-Online - Lernmittelfreiheit : Bildungsserver Rheinland-Pfalz
Bei weiteren Fragen zur Lernmittelfreiheit wenden Sie sich bitte an die Mitarbeitenden der Abteilung (siehe Kontaktspalte rechts).
Die notwendigen Anträge erhalten Sie in den jeweiligen Schulen.
