Soziale Entschädigung nach SGB XIV
Zum 1. Januar 2024 wurde das Soziale Entschädigungsrecht vollständig neu geregelt und in das 14. Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XIV) überführt. Damit sind die bisherigen Bestimmungen zur Kriegsopferfürsorge (BVG) und zum Opferentschädigungsgesetz (OEG) aufgehoben und alle Entschädigungsleistungen – u. a. für Kriegsbeschädigte, Wehr- und Zivildienstgeschädigte, Opfer von Gewalttaten, Impfgeschädigte und Opfer staatlichen Unrechts in der DDR – nach einheitlichen Regeln im SGB XIV zusammengefasst.
Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) ist Ihre Anlaufstelle in Rheinland-Pfalz für Fragen rund um die soziale Entschädigung.