Hilfe zur Pflege
Wichtige Hinweise: Aufgrund der aktuellen Situation ist eine persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Hilfe zur Pflege im ambulanten Bereich
Dazu zählen
- Ambulante Eingliederungshilfe
- Blindenhilfe
- Landesblindengeld
- Persönliches Budget
- Landespflegegeld
- Hilfe zur Pflege
Hilfe zur Pflege in Einrichtungen (bei Heimunterbringung)
Dazu zählen
- Betreutes Wohnen für psychisch behinderte Menschen
- Sonderkindergärten
- Fahrdienst für behinderte Menschen
- Verhinderungspflege
- Frühförderung
Weitere Auskünfte und Antragsunterlagen erhalten Sie beim Sachgebiet "Hilfe zur Pflege" (siehe Kontaktspalte rechts).