Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
Die Verwaltung bittet ausdrücklich in allen Bereichen um vorherige Terminvereinbarung. Bei Vorsprachen ohne Termin ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen!
Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist eine Leistung der Sozialhilfe. Rechtsgrundlage für die Gewährung von Eingliederungshilfe ist seit dem 01.01.2020 das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX), Teil 2. Demnach erhalten Personen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt sind oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, Leistungen der Eingliederungshilfe, wenn und solange nach der Besonderheit des Einzelfalles Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann.
Die Leistungen für Menschen mit Behinderung sind nicht mehr von einer bestimmten Wohnform abhängig, sondern ausschließlich am notwendigen individuellen Bedarf ausgerichtet. Es wird daher nicht mehr zwischen ambulanten, teilstationären und stationären Leistungen unterschieden.
Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist eine nachrangige Leistung § 91 SGB IX.
Die Eingliederungshilfe gliedert sich dementsprechend in vier Leistungsgruppen:
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung und
- Leistungen zur sozialen Teilhabe.
Aufgabe der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung ist es:
- eine drohende Behinderung zu verhüten oder
- eine vorhandene Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und
- die Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft einzugliedern.
Die Eingliederungshilfe soll den Menschen mit Behinderung zu einem weitestgehend selbständigen Leben befähigen. Dazu gehört vor allem, dass er einen angemessen Beruf ausüben und möglichst unabhängig von Pflege leben kann.
Weitere Auskünfte und Antragsunterlagen erhalten Sie beim Sachgebiet "Eingliederungshilfe für behinderte Menschen" (siehe Kontaktspalte rechts).
Antrag auf Eingliederungshilfe für Personen unter 18 Jahren
- Hauptantrag
- Informationen zur Datenverarbeitung
- Erklärung zum Umgang mit personenbezogenen Daten
- Ermächtigung Auskunft Bank
- Ermächtigung Auskunft Versicherung
- Ermächtigung Auskunft Rentenleistungen
- Ermächtigung Auskunft Krankenversicherung
- Erklärung Besitz und Haltung KfZ
- Erklärung Entbindung ärztliche Schweigepflicht
- vertrauliche fachliche Stellungnahme
- Hinweise zu Belegen
Antrag auf Eingliederungshilfe für Personen über 18 Jahren
- Hauptantrag
- Informationen zur Datenverarbeitung
- Erklärung zum Umgang mit personenbezogenen Daten
- Bogen zur Gesprächsvorbereitung
- Ermächtigung Auskunft Bank
- Ermächtigung Auskunft Versicherung
- Ermächtigung Auskunft Rentenleistungen
- Ermächtigung Auskunft Krankenversicherung
- Erklärung Besitz und Haltung KfZ
- Erklärung Entbindung ärztliche Schweigepflicht
- ärztliches Gutachten
- Hinweise zu Belegen