Einzelhandels- und Zentrenkonzept

Einzelhandels- und Zentrenkonzept

Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2020

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 13.05.2020 das neue Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2020 beschlossen.

Das Konzept wurde seit April 2018 in Zusammenarbeit zwischen dem externen Planungsbüro Junker & Kruse, einer Lenkungsgruppe und der Verwaltung sowie in Abstimmung mit der Struktur- und Genehmigungsbehörde Süd erarbeitet.

Nach erfolgter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Nachbarkommunen konnte nun der Beschluss durch den Stadtrat erfolgen.

Das gesamtstädtische Einzelhandelskonzept definiert als städtebauliches Konzept i. S. des
§1 Abs. 6 Nr.11 BauGB die städtebaulichen Rahmenbedingungen für die Einzelhandelsentwicklung in Zweibrücken.

Es dient als Bewertungsgrundlage für aktuelle und künftige Einzelhandelsvorhaben und zeigt mögliche Entwicklungsperspektiven auf.

Das neue Einzelhandels- und  Zentrenkonzept der Stadt Zweibrücken, eine Kurzfassung des Textes und die aufgeführten Auszüge aus dem Konzept können im Folgenden heruntergeladen werden:


Kontakt

Stadtbauamt

Herzogstraße 3

66482 Zweibrücken

+49 6332 871-606

+49 6332 871-607

Abteilung Stadtplanung

+49 6332 871-631