Bebauungs- und Flächennutzungspläne

Bebauungs- und Flächennutzungsplan

Bauleitplanung

Im Rahmen der Bauleitplanung bereitet die Kommune die bauliche und sonstige Nutzung von Grundstücken in der Gemeinde auf der Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) vor bzw. leitet sie.

Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan sowie der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan.

Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt die beabsichtigten Bodennutzungen für das gesamte Gemeindegebiet und damit die Grundzüge der Bodenordnung dar. Er ist behördenverbindlich und bildet die Grundlage für die Bebauungspläne. Nähere Informationen zum Flächennutzungsplan finden Sie hier…

Der Bebauungsplan konkretisiert die Vorgaben des Flächennutzungsplanes für einen Teilbereich der Stadt. Er ist rechtlich verbindlich und beinhaltet detaillierte Vorgaben zur zulässigen baulichen und sonstigen Nutzung von Grundstücken.

Nähere Informationen zu rechtskräftigen Bebauungsplänen finden Sie hier…

Informationen zu den derzeit in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen, sowie zum Ablauf eines Aufstellungsverfahrens finden Sie hier…

Hinweise

Im Geoportal der Stadt Zweibrücken sowie auf den folgenden Internetseiten können Sie Einsicht in Bauleitpläne der Stadt Zweibrücken nehmen.

Fehlende Pläne werden sukzessive ergänzt.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Lesen von Bauleitplänen mitunter kompliziert sein kann und fachliche Beratung erfordert, da die Möglichkeit besteht, dass

  •  für Grundstücke mehrere Bebauungspläne gelten,
  •  neben den Bebauungsplänen auch noch andere Satzungen und Verordnungen gelten,
  •  einzelne Gebäude unter Denkmalschutz stehen, andere sich unter Umständen in Denkmalzonen befinden,
  •  einzelne Regelungen mit einem anderen Bebauungsplan geändert wurden.

Ältere Bebauungspläne wurden noch von Hand gezeichnet. Durch das Digitalisieren und Aufbereiten für das Internet, kann die Genauigkeit und Maßstäblichkeit des Planes verloren gegangen sein.

Der Plan kann deshalb nur eine Erstinformation sein und ist nicht zum Messen oder Vermessen von Grundstücken, Straßen und ähnlichem geeignet.

Auch durch die Einstellungen Ihres Computers, Bildschirms oder Ihres Druckers können sich insbesondere in der Farbqualität Veränderungen gegenüber dem Originalbebauungsplan ergeben.


Alleinige Grundlage für verbindliche Auskünfte kann daher nur der Originalplan der Stadt Zweibrücken sein. Nur dieser gibt die gültige Rechtslage wieder.

Der Originalplan mit den entsprechenden Anlagen wird vom Tag der Bekanntmachung an zu jedermanns Einsicht unter der untenstehenden Kontaktadresse bereitgehalten.

Bei Bauvorhaben, egal ob sie nach § 34 BauGB oder nach einem Bebauungsplan beurteilt werden, sollten Sie sich fachkundig beraten lassen. Hilfestellung können Ihnen beispielsweise Architektinnen und Architekten, Verbraucherverbände oder Rechtsanwältinnen und -anwälte geben.

Auskunft erteilt auch die Abteilung Stadtplanung.

Bitte folgende Hinweise des Kampfmittelräumdienstes Rheinland-Pfalz bei allen Baumaßnahmen beachten:

Hinweis Kampfmittelräumdienst (5 KB)

Die rechtskräftigen Bauleitpläne können zu den üblichen Öffnungszeiten des Stadtbauamtes eingesehen werden.

Kontakt

Stadtbauamt

Herzogstraße 3

66482 Zweibrücken

+49 6332 871-606

+49 6332 871-607

Abteilung Stadtplanung

+49 6332 871-614

Planungsrechtliche Bauberatung:

Abteilung Stadtplanung

Herzogstraße 3

66482 Zweibrücken

+49 6332 871-634