Bauordnung

Bauordnung


Aufgaben 

Die Untere Bauaufsichtsbehörde hat die Aufgabe, Bauvorhaben daraufhin zu überwachen, dass die einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Hierzu gehören nicht nur die Landesbauordnung Rheinland-Pfalz, sondern auch sonstige bundes- und landesrechtliche Vorschriften, z. B. aus dem Bereich der Stadtplanung, Natur- oder Immissionsschutz.
Zur Beurteilung von Vorhaben nach den einzelnen Fachrechten bedient sich die Untere Bauaufsichtsbehörde der kommunalen und staatlichen Fachämter.

Zu den Aufgaben gehören die vorhabenbezogene Bauberatung, Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis, Erteilung von Bauvoranfragen, Genehmigungen, Freistellungen, Versagungen oder Zurückweisungen, Erstellung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen, Abnahme von Fliegenden Bauten. Auch baurechtliche Stellungnahmen für andere Fachämter.

Die Bauaufsicht kann aber auch im Fall von Rechtsverstößen Bauarbeiten einstellen und Bußgelder verhängen. Bei „Schwarzbauten“ prüft sie, ob diese auch materiell rechtswidrig sind. Ist dies der Fall, kann die Beseitigung verfügt werden.


Bauvoranfragen 

Im Rahmen einer Bauvoranfrage werden grundsätzliche, meist planungsrechtliche Fragen geklärt. Denkbar sind aber auch Fragen aus allen baurechtlich relevanten Bereichen. Sie können rechtsverbindlich geklärt werden. Dies empfiehlt sich immer dann, wenn es sich um Vorhaben handelt, bei denen Sie sich nicht sicher sind, ob alle Voraussetzungen für eine Genehmigung erfüllt werden können.
Die Unterlagen müssen nur die für die Beantwortung der gestellten Fragen notwendigen Angaben erhalten. Sie sind in der Regel erheblich weniger umfangreich als bei der Stellung eines Bauantrages.
Unbedingt erforderlich ist ein amtlicher Lageplan. Durch Beschreibung oder Skizzen kann ein Vorhaben näher bestimmt werden. 

Formular Bauvoranfrage


Bauantragsformulare 

Formulare, die für die Stellung eines Bauantrages erforderlich sind, können aus dem Internet beim Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz (Bauministerium) heruntergeladen werden.

Formulare Bauantrag

Genehmigungsfreie Vorhaben 

Garage MERKBLATT

Gartenhaus MERKBLATT

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Den Urtext der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) in der aktuellen Fassung finden Sie im Internet unter Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz (Bauministerium). LINK !!!!


Baulastenverzeichnis 

Baulasten sind gegenüber der Bauaufsichtsbehörde öffentlich-rechtlich gesicherte Erklärungen zu einem Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen. Durch die Eintragung in das Baulastenverzeichnis werden bauordnungsrechtlich relevante Regelungen so gesichert, dass sie ohne Zustimmung des Bauaufsichtsamtes nicht rückgängig gemacht werden können.
Das Baulastenverzeichnis wird bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde geführt. Auskünfte sind nur schriftlich möglich!

 Antrag Baulastenauskunft


Aktuelles 

Ab sofort müssen auch in Schlafräumen, Kinderzimmern sowie in Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, in bestehenden Wohnungen, jeweils mindestens ein Rauchwarnmelder eingebaut und betrieben werden.


Sanierungsrechtliche Genehmigung 

Der Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung für genehmigungspflichtige Vorhaben ist bei der Unteren Bauaufsicht zu stellen. 

Antrag Sanierungsrechtliche Genehmigung


Kontakt

Stadtbauamt

Herzogstraße 3

66482 Zweibrücken

+49 6332 871-606

+49 6332 871-607