Sondernutzungen

Sondernutzungen

Was kann genehmigt werden?

  • Veranstaltungsplakate
  • Werbebanner/-transparente
  • Informationsstände
  • Promotionsaktionen
  • Werbefahrzeuge/Werbehänger (nur sehr eingeschränkt)
  • Parteiwerbung
  • Events auf öffentlichen Plätzen
  • Straßencafés
  • Warenauslagen
  • Verkaufsstände
  • Kasper und sonstige Kinderprogramme
  • Zirkus-Gaststpiele
  • Privatmärkte
  • Veranstaltungen öffentlicher Einrichtungen
  • Ausstellungsszelte

Hier geht es nur um wegerechtliche Erlaubnise, d. h. Standplatzgenehmigung / Sondernutzungserlaubnis, im Einzelfall auch mit privatrechtlichem Vertrag. Weitere Genehmigungen sind häufig erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass Anträge auf Sondernutzungserlaubnis mindestens 3 Wochen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden müssen, da ansonsten keine Genehmigung erteilt werden kann!

Vordrucke zum Ausfüllen bitte erst auf eigenen PC speichern. Von dort öffnen und ausfüllen.

Sondernutzungsantrag

Transparentstandorte

Erfragen Sie rechtzeitig, ob die Standorte für die gewünschten Wochen noch nicht belegt sind.
Für die tatsächliche Nutzbarkeit der Standorte übernehmen wir keine Gewähr,
ebenso nicht für die Vollständigkeit der Standortliste.

Standardbedingungen dienen nur der Information. Jeder Einzelfall kann voneinander abweichende
Auflagen und Bedingungen erforderlich machen. 

Das Ordnungsamt erteilt auf Antrag gerne die entsprechenden Genehnigungen mit dem Ziel, ausufernde Werbung im öffentlichen Straßenverkehr zu vermeiden.

Helfen Sie bitte durch das rechtzeitige Einholen von Auskünften und dem frühzeitigen Stellen des Sondernutzungsantrags mit, dass 

  • zum Einen die Stadt nicht verschandelt wird und
  • zum Anderen Ihre Werbeaktivitäten nicht ins Leere laufen, wenn gegen Ihre eventuell nicht genehmigte Aktivität 
     kostenpflichtig vorgegangen werden müsste.

ACHTUNG:

Aufhängen von Plakaten, Abstellen von Werbehängern, Anbringen von Werbebannern, Aufstellen von Tischen und Stühlen oder sonstige nicht genehmigte Aktivitäten, die von der Verkehrsteilnahme (Gemeingebrauch = Fußgänger, Radfahrer, Autofahrer u.ä.) auf den vorgesehenen Straßen und Plätzen abweichen, sind immer ordnungswidrig und kann mit einer entsprechenden Geldbuße geahndet werden.

Kontakt

Ordnungsamt Gewerbe- und Ordnungsrecht

Maxstraße 1

66482 Zweibrücken

+49 6332 871-333

+49 6332 871-344