Gliederung des Präventionsrat


Geschäftsführung

1. Die Geschäftsführung nimmt die laufenden Aufgaben des Rates für Kriminalprävention war. Sie arbeitet der Lenkungsgruppe und dem Vorstand zu. Ihr obliegt der Schriftverkehr des kriminalpräventiven Rates sowie die zentrale Adressen- und Aktenverwaltung. Sie trägt Sorge für die Weiterleitung von Informationen, welche die Arbeit der Arbeitskreise und -gruppen unterstützen können.

2. Die Geschäftsführung wird vom Hauptamt der Stadtverwaltung Zweibrücken wahrgenommen.


Geschäftsstelle Birgit Galjan

Maxstr. 1

66482 Zweibrücken

+49 6332 871-131

+49 6332 871-196



Vorstand

1. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden sowie einem stellvertretenden Vorsitzenden.
    Der Vorstand vertritt den Rat für Kriminalprävention.

2. Vorsitzender ist der Oberbürgermeister der Stadt Zweibrücken.
    Stellvertreter ist der Leiter der örtlich zuständigen Polizeiinspektion.

3. Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter leiten die Sitzungen des Rates (Plenum).

Lenkungsgruppe, Koordinator 

1. Der Koordinator leitet die Sitzungen der Lenkungsgruppe und lädt diese ein.
    Koordinator ist der für das Ordnungsamt zuständige Dezernent. Er vertritt den Rat für Kriminalprävention
    Zweibrücken auf Landesebene.

2. Mitglieder der Lenkungsgruppe

    Polizei:                                              - Leiter der Polizeiinspektion Zweibrücken
                                                              - Beauftragter für Jugendsachen
    Stadtverwaltung:                            - Leiter des Jugendamtes
                                                              - Leiter des Ordnungsamtes
                                                              - Leiter des Sozialamtes

3. Der Lenkungsgruppe obliegt die Koordinierung der Arbeitskreise.
    Sie beruft regelmäßige Sitzungen der Arbeitskreisleiterinnen und -leiter ein.

4. Die Lenkungsgruppe unterstützt neue Arbeitskreise in ihrer Gründungsphase.

5. Die Lenkungsgruppe plant gemeinsam mit dem Vorstand die Sitzungen des Plenums und bereitet die Sitzungen 
     vor.

6. Sie plant die Entwicklung der Kriminalprävention in Zweibrücken, koordiniert die Öffentlichkeitsarbeit
    der Arbeitskreise und unterstützt die Geschäftsführung.

Plenum     

1. Dem Plenum des Kommunalen Präventionsrates Zweibrücken können angehören: Vertreter aller relevanten Einrichtungenund Institutionen in Zweibrücken (z.B. Schulen, Vereine, Kindertagesstätten, Behörden, Kirchen, Wohlfahrtsverbände, Handel und Gewerbe), die zur Erreichung der Ziele des Rates beitragen wollen. Weiterhin können angehören:     

Persönlichkeiten, die entweder über besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Kriminalpolitik
und Kriminalprävention verfügen oder die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit zur Kriminalprävention in  Zweibrücken beitragen und als Multiplikator wirken können.

2. Das Plenum fungiert als Informationsbörse für die verschiedenen beteiligten Gruppen und Institutionen sowie für die Arbeitskreise. Es gibt Empfehlungen und Anregungen für die bestehenden Arbeitskreise und Arbeitsgruppen und beschließt ggf. neu zu gründende. Es beschließt über Maßnahmen und Empfehlungen, deren Umsetzung vom Vorstand weiter verfolgt werden soll.

3. Die Entscheidungen des Plenums sollen nach Möglichkeit einvernehmlich getroffen werden.

4. Das Plenum soll im Bedarf, jedoch mindestens einmal im Jahr, zusammentreten. Die Sitzungen werden durch den Vorstand einberufen.

5. Die Mitglieder des Plenums werden mindestens eine Woche vor dem Tag der Sitzung schriftlich unter Mitteilung der Zeit und des Ortes sowie der Tagesordnung eingeladen.

Arbeitskreise und Arbeitsgruppen

1.  Arbeitskreise werden nach Bedarf auf Beschluss des Plenums oder nach Rücksprache und in Abstimmung mit dem Vorstand und der Lenkungsgruppe gebildet. Arbeitsgruppen werden auf Beschluss eines Arbeitskreises in Abstimmung mit der Lenkungsgruppe gebildet.

2.  Jeder Arbeitskreis soll mindestens fünf ständige Mitglieder umfassen.

3.  Jeder Arbeitskreis/jede Arbeitsgruppe bestimmt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden. Diese haben die Aufgabe, die Sitzungen des Arbeitskreises/der Arbeitsgruppe vorzubereiten, zu leiten sowie die Arbeitsergebnisse gegenüber der Geschäftsführung zu dokumentieren (Niederschrift).

4.  Die Arbeitskreise/Arbeitsgruppen erarbeiten Analysen, Stellungnahmen und Vorschläge zur Vorlage an das Plenum.

5.  Die Planung und Durchführung von Projekten erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Lenkungsgruppe.

6.  Die Arbeitskreise/Arbeitsgruppen treten nach Bedarf zusammen. Sie werden zu ihren Sitzungen von ihren jeweiligen Vorsitzenden oder ihren Vorsitzenden einberufen.

Sitzungen

1. Die Sitzungen des Plenums sind öffentlich.

2. Die Sitzungen der Arbeitskreise und der Arbeitsgruppen sind nichtöffentlich.

3. An den Sitzungen des Plenums und der Arbeitskreise und Arbeitsgruppen können nach Entscheidung der Mehrheit der Mitglieder auf Einladung des Vorstands auch externe sachverständige Personen beratend teilnehmen.

4. Über das Ergebnis der Sitzungen ist eine Niederschrift anzufertigen.

5. Sitzungsgelder werden nicht gezahlt.