Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

Die Verwaltung bittet ausdrücklich in allen Bereichen um vorherige Terminvereinbarung. Bei Vorsprachen ohne Termin ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen!

Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist eine Sozialleistung. Rechtsgrundlage für die Gewährung von Eingliederungshilfe ist seit dem 01.01.2020 das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX), Teil 2. Demnach erhalten Personen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt sind oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, Leistungen der Eingliederungshilfe, wenn und solange nach der Besonderheit des Einzelfalles Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann. 

Die Leistungen für Menschen mit Behinderung sind nicht mehr von einer bestimmten Wohnform abhängig, sondern ausschließlich am notwendigen individuellen Bedarf ausgerichtet. Es wird daher nicht mehr zwischen ambulanten, teilstationären und stationären Leistungen unterschieden. 

Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist eine nachrangige Leistung (§ 91 SGB IX). 

Die Eingliederungshilfe gliedert sich dementsprechend in vier Leistungsgruppen:

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,
  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung und 
  • Leistungen zur sozialen Teilhabe.

Aufgabe der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung ist es:

  • eine drohende Behinderung zu verhüten oder 
  • eine vorhandene Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und 
  • die Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft einzugliedern.

Die Eingliederungshilfe soll den Menschen mit Behinderung zu einem weitestgehend selbständigen Leben befähigen. Dazu gehört vor allem, dass er einen angemessen Beruf ausüben und möglichst unabhängig von Pflege leben kann.

Weitere Auskünfte und Antragsunterlagen erhalten Sie beim Sachgebiet "Eingliederungshilfe für behinderte Menschen" (siehe Kontaktspalte rechts).


Antrag auf Eingliederungshilfe für Personen unter 18 Jahren 

Antrag auf Eingliederungshilfe für Personen über 18 Jahren 

EUTB – ergänzende unabhängige Teilhabeberatung

Beratung für Menschen mit (drohender) Behinderung und deren Angehörige.

Wir sind zuständig für den Bereich TEILHABE:

  • am Arbeitsleben
  • an Bildung
  • am Leben in der Gesellschaft
  • an REHA-Maßnahmen

Wie berät die EUTB:

  • Im Vorfeld der Beantragung von Leistungen
  • Auf Augenhöhe, damit Sie selbstbestimmt entscheiden können
  • Ergänzend zu anderen Fachstellen
  • Unabhängig zu Leistungsträgern und Leistungserbringern

Wer von Behinderung betroffen ist, hat ein Recht auf Teilhabeleistungen. Das sind Hilfen, die Nachteile ausgleichen sollen und auf die es einen gesetzlichen Anspruch gibt. Sie können uns in allen Bereichen, die mit Behinderung einhergehen ansprechen. Die Beratung ist kostenlos. Der Zugang zu unserem Büro ist barrierefrei.

Kontakt: SKFM für den Landkreis Südwestpfalz e.V.

Schloßstraße 26

66953 Pirmasens

+49 6331 14459-13

Jeden Mittwoch von 13 - 17 Uhr Beratungen für Menschen mit einer Behinderung und deren Angehörige auch in Zweibrücken, in der Pariser Straße 16, 66482 Zweibrücken angeboten.

psychNAVI Rheinland-Pfalz

Das psychNAVi Rheinland-Pfalz hilft Menschen mit psychischen Herausforderungen und ihren Angehörigen bei der Suche nach Unterstützungsangeboten in ganz Rheinland-Pfalz. Über verschiedene Suchfunktionen können passgenaue Angebote gefunden werden. Unter dem Menüpunkt Krisenhilfe sind Informationen für den Notfall zu finden.

Kontakt

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

Herzogstraße 3

66482 Zweibrücken

+49 6332 871-530

+49 6332 871-512

Buchstabe A - Bm 2. OG, Zimmer B264

+49 6332 871-421

Buchstabe Bn - Go 2. OG, Zimmer B263

+49 6332 871-514

Buchstabe Gp - La 2. OG, Zimmer B266

+49 6332 871-512

Buchstabe Lb - Ru 2. OG, Zimmer B264

+49 63312 871-421

Buchstabe Rv- Se 2. OG, Zimmer B263

+49 6332 871-525

Buchstabe Sf - Z 2. OG, Zimmer B263

Sozialdienst

Poststraße 40

EG, Zimmer 003, 011, 012

66482 Zweibrücken

+49 6332 871-540

Buchstabe A - Fe EG, Zimmer 011

+49 6332 871-517

Buchstabe Ff - Klee EG, Zimmer 012

+49 6332 871-510

Buchstabe Klef - L EG, Zimmer 006

+49 6332 871-543

Buchstabe M - Z EG, Zimmer 003

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Montag Von 08:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag Von 08:00 bis 12:00 Uhr

Mittwoch Von 08:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag Von 08:00 bis 12:00 Uhr Von 14:00 bis 16:00 Uhr

Freitag Von 08:00 bis 12:00 Uhr

Amt für soziale Leistungen

Herzogstraße 3

66482 Zweibrücken

+49 6332 871-502

+49 6332 871-523

+49 6332 871-530