Betreuungsbehörde

Betreuungsbehörde

Die Verwaltung bittet ausdrücklich in allen Bereichen um vorherige Terminvereinbarung. Bei Vorsprachen ohne Termin ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen!

Wichtiger Hinweis

Die Betreuungsbehörde befindet sich im Info- und Beratungszentrum in der Poststraße 40!

Bei der Betreuungsbehörde der Stadt Zweibrücken kann die rechtliche Betreuung Volljähriger beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Betroffenen ihre Angelegenheiten aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr selbst regeln können.

Eine weitere Aufgabe der Betreuungsbehörde ist die öffentliche Beglaubigung von Unterschriften unter Vorsorgevollmachten.

Außerdem erhalten ehrenamtliche Betreuer und Bevollmächtigte Beratung und Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.


Weitere Informationen erhalten Sie bei der Betreuungsbehörde der Stadt Zweibrücken; Terminvereinbarungen können gerne per Mail vorgenommen werden (siehe Kontaktspalte rechts).


Kontakt

Betreuungsbehörde

Poststraße 40

Zimmer 008/009

66482  Zweibrücken

+49 6332 871-541

+49 6332 871-542

+49 6332 871-545

Klicken, um weitere Öffnungs- oder Schließzeiten auszublenden

Montag Von 08:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag Von 08:00 bis 12:00 Uhr

Mittwoch Von 08:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag Von 08:00 bis 12:00 Uhr Von 14:00 bis 16:00 Uhr

Freitag Von 08:00 bis 12:00 Uhr

Samstaggeschlossen

Sonntaggeschlossen

Amt für soziale Leistungen

Herzogstraße 3

66482 Zweibrücken

+49 6332 871-502

+49 6332 871-523

+49 6332 871-530