Wild-Nachwuchs: Ordnungsamt weist auf Leinenpflicht für Hunde hin


Vor allem in den Naherholungsgebieten rund um die Stadt kommt es immer wieder zu solchen Vorfällen. Wenn sich die Hundehaltenden nach einem solchen Vorfall wenigstens melden würden, könnte man die schwerverletzten Tiere von ihrem Leiden erlösen. Diese würden dann nicht jämmerlich ihren schweren Verletzungen erliegen. Die Zweibrücker Jägerschaft berichtet von einzeln und auch von gemeinsam jagenden Hunden. Nach einem Vorfall in der letzten Woche im Bereich Wattweiler, dort wurde ein totes Rehkitz aufgefunden, appelliert das Ordnungsamt an die Vernunft der Hundehaltenden, bei Spaziergängen im Wald und Feld ihre Hunde angeleint zu lassen.  

Das Ordnungsamt ist auf die Mithilfe der Anwohnenden und Spaziergängerinnen und Spaziergänger angewiesen, um die Haltenden von Hunden zu ermitteln, die Wildtiere hetzen.  Ereignisse solcher Art können an das Ordnungsamt der Stadt Zweibrücken (Tel.Nr. 06332/871 329) oder an die Polizeiinspektion Zweibrücken (Tel.Nr. 06332/ 9760) gemeldet werden.

Werden Hundehaltende, die es zulassen, dass ihre Hunde Wildtiere hetzen auf frischer Tat angetroffen oder können durch Zeugenaussagen ermittelt werden, müssen diese mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige der Unteren Jagdbehörde und Schadenersatzforderungen des Revierpächters rechnen. Des Weiteren können strenge Auflagen bezüglich der Hundehaltung nach dem Landeshundegesetz angeordnet werden.

Des Weiteren appelliert die Untere Jagdbehörde an alle Spaziergängerinnen und Spaziergänger, dass diese scheinbar verwaiste Rehkitze und Jungtiere nicht mit nach Hause nehmen. In der Natur ist es völlig normal, dass Rehe ihre Kitze im Gras ablegen und nur zurückkommen, um den Nachwuchs zu säugen.

Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe!