Grundsteuerreform: Zweibrücker Kämmerei weist auf Abgabefrist und korrekten Laufweg hin


Grundbesitz – darunter fallen unbebaute und bebaute Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe – wird in Deutschland vollständig neu bewertet. Entscheidend hierfür ist der Wert des Grundbesitzes zum Stichtag 1. Januar 2022. Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer auf Basis des reformierten Grundsteuer- und Bewertungsrechts von den Städten und Gemeinden erhoben.


Ab Mai 2022 wird das zuständige Finanzamt in Pirmasens Unterlagen mit allen relevanten Daten versenden und ab Juli 2022 haben die Zweibrücker Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes elektronisch unter www.elster.de einzureichen. Hilfestellungen zu ELSTER-Transfer gibt es auf https://www.elster.de/elsterweb/infoseite/elstertransfer_hilfe.

„Das Finanzamt bittet darum, wann immer möglich, von der elektronischen Variante Gebrauch zu machen, da jede Abgabe in Papierform die Prozesse der Datenverarbeitung deutlich verzögert. Außerdem sollten die Steuererklärungen schnellst möglich eingereicht werden, da diese für die Stadtverwaltung die Grundlage für die Steuerbescheide bilden“, erklärt der Zweibrücker Kämmerer Dr. Julian Dormann.

Um weiter ihren gewohnten Service anbieten zu können, bittet die Kämmerei der Stadtverwaltung Zweibrücken darum, etwaige Fragen rund um das Thema Grundsteuerreform direkt an das zuständige Finanzamt in Pirmasens zu stellen. Hierzu ist eine Hotline des Landes in Planung. Der Stadtverwaltung fehlen für Einzelauskünfte Datensätze. So ist gewährleistet, dass die Kämmerei weiter ihren gewohnten Service anbieten kann.

Weitere Informationen zum Thema Grundsteuer finden Sie unter: www.fin-rlp.de/grundsteuer

www.grundsteuerreform.de und www.zweibruecken.de