Neue Richtwerte bei den Kosten der Unterkunft nach dem SGB II


Mit der Erstellung eines schlüssigen Konzeptes ist die Stadt Zweibrücken der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nachgekommen, welche die Nutzung der Wohngeldtabelle zuzüglich eines Sicherheitszuschlages für die Berücksichtigung von Leistungen nach dem SGB II, aufgrund der unterschiedlichen Zweckbestimmungen, lediglich als Alternative bei Fehlen von lokalen Erkenntnismöglichkeiten und –mitteln anerkennt (B 4 AS 87/12 R, BSG Urteil vom 12.12.2013).

Am 28.10.2021 wurde das von der Firma Analyse & Konzepte erstellte Konzept dem Sozialausschuss vorgestellt. Eingesehen werden können die neuen Richtwerte auf der Homepage der Stadt Zweibrücken (www.zweibruecken.de). Sie sind für die einheitliche Bestimmung der angemessenen Brutto-Kaltmiete für alle Leistungsempfangenden maßgeblich, sofern keine besonderen Umstände des Einzelfalls oder pandemiebedingten Sonderregelungen (z.B. aus dem Sozialschutzpaket) zutreffen.