Registrierung in die Impfliste für Prioritätengruppe 3 möglich


„Mit dieser Maßnahme kommen wir ein gutes Stück vorwärts, da jetzt auch viele weitere Berufsgruppen einen Anspruch auf eine Erstimpfung bekommen“, erklärt Matthias Freyler, Leiter des Zweibrücker Impfzentrums. Bereits seit dem 7. April können sich Personen im Alter von 60-69 Jahren in die Impfliste eintragen. Die Prioritätengruppe 3 wird nun um weitere Personengruppen erweitert. So können alle Menschen, die in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe und in Schulen tätig sind, geimpft werden. Auch Lehrer*innen an weiterführenden Schulen können sich für einen Impftermin registrieren. Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen, wie Herzinsuffizienz, rheumatologischen Erkrankungen oder Asthma können sich impfen lassen und noch bis zu zwei Kontaktpersonen benennen, welche dann ebenfalls einen Impfanspruch haben.

Personen, die in Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur (KRITIS) arbeiten können sich ebenfalls impfen lassen. Die KRITIS wird durch die Bundesregierung als „Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden“ definiert. Hierzu zählen beispielsweise das Apothekenwesen, die Ernährungswirtschaft, die Wasser- und Energieversorgung oder das Transport- und Verkehrswesen.

Personen, die mit niedrigem Expositionsrisiko für eine Corona-Infektion in medizinischen Einrichtungen arbeiten, insbesondere in Laboren, und Personal, das keine Patient*innen betreut, ist impfberechtigt. Ebenso wie Mitarbeitende im Lebensmitteleinzelhandel und Mitglieder von Verfassungsorganen.

Interview mit dem Impfkoordinator

Zu den Impfberechtigten zählen auch Personen, bei denen aufgrund ihrer Arbeits- oder Lebensumstände ein deutlich erhöhtes Risiko einer Corona-Infektion besteht. Dies betrifft beispielsweise Obdachlose und wohnungslose Menschen, Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten, Streetworker und Mitarbeitende sowie Ehrenamtliche und Helfende in Fachberatungsstellen der Wohnungslosenhilfe.

 „Es ist besonders wichtig, dass sich Personen der Prioritätengruppe 3 in der Impfliste des Landes registrieren und nicht persönlich im Impfzentrum vorstellig werden, um sich in die Impfliste einzutragen. Das ist nicht möglich und stört die Abläufe vor Ort“, erklärt Matthias Freyler. Die Eintragung in die Impfliste soll über die Webseite https://impftermin.rlp.de/ erfolgen.

 Je mehr Menschen sich frühzeitig in die Impfliste eintragen, desto besser ist die Auslastung im Impfzentrum. „Also nutzen Sie ab Freitag rege dieses Impfangebot, damit Zweibrückens Impfquote weiter spitze bleibt“, ergänzt Oberbürgermeister Dr. Marold Wosnitza.


Hintergrund:

Im Zweibrücker Impfzentrum haben 18.167 Personen eine Impfung erhalten (Stand: 22.04.2021). Die Marke von 20.000 Impfungen wird voraussichtlich am Dienstag, 27. April 2021 erreicht.

Davon haben 13.104 Personen eine Erstimpfung und 2387 Personen eine Zweitimpfung erhalten. 2676 Personen wurden durch ein Mobiles Team geimpft, hier wird im Impfzentrum keine gesonderte Statistik zu Erst- und Zweitimpfung erhoben.