Mit dem heutigen Montag, 12.04.2021, tritt die 18. konsolidierte Corona-Bekämpfungsverordnung in Kraft. Diese hält auch Ausnahmen für vollständig geimpfte Personen bereit, welche seit mindestens 14 Tagen ihre Zweitimpfung besitzen. Für Zweibrücken und die Verbandsgemeinde Zweibrücken Land bedeutet das konkret, dass 1441 Personen (Stand 12.04.2021) von diesen Erleichterungen profitieren.
„Was die Testpflicht betrifft, so müssen sich vollständig Geimpfte künftig nicht mehr vor einem Besuch körpernaher Dienstleistungsbetriebe oder beim Besuch der Außengastronomie testen lassen“, erklärt Oberbürgermeister Dr. Marold Wosnitza. Außerdem müssen vollständig geimpfte Personen nicht mehr in Quarantäne, wenn sie unmittelbaren Kontakt zu einem Corona-Infizierten hatten und es gelten vereinfachte Einreisebedingungen aus Corona-Risikogebieten. „In den kommenden Wochen werden wir die Zahl der Zweitimpfungen nochmals massiv ausbauen. Bis Mitte Mai werden in rund 9500 Personen voll geimpft sein“, so der Oberbürgermeister.
Insgesamt wurden ca. 14.000 Personen geimpft, davon haben ca. 1800 eine Zweitimpfung. Bis Mitte Mai sollen 9500 Personen voll geimpft sein, davon ca. 2000 Personen aus Pflege und Eingliederungseinrichtungen.
12 April 2021