Zweibrücken baut Angebot als Hochzeits-Stadt weiter aus – Trauungen künftig auch im Schlossgarten möglich


Bereits jetzt können standesamtliche Trauungen im Rathaus, im Herzogssaal, im Rosengarten, in der Fasanerie sowie im Wintergarten der Festhalle durchgeführt werden. Der Schlossgarten ergänzt dieses Angebot um einen besonderen Trauort im historischen Ambiente – und ist zugleich der einzige Ort, an dem Trauungen datenschutzkonform auch im Außenbereich stattfinden können.

„Ich freue mich außerordentlich, dass wir mit dem Oberlandesgericht diese Vereinbarung schließen konnten. Dieser neue Trauort ist der einzige, an dem nun auch im Außenbereich getraut werden kann. Im Ambiente des historischen Schlosses in Verbindung mit der prachtvollen Außenanlage ist es ein großer Mehrwert für Zweibrücken als Hochzeits-Stadt“, erklärt die Leitung des Zweibrücker Standesamtes Pamela Kuhn.

Auch der Präsident des Pfälzischen Oberlandesgerichts Bernhard Thurn freut sich über die Möglichkeit, den Schlossgarten für Trauungen zu öffnen: "Sehr gerne habe ich die Initiative der Stadt Zweibrücken aufgegriffen und den Schlossgarten zur Verfügung gestellt, um Trauungen in diesem herrschaftlich festlichen Setting durchzuführen."

Organisatorische Hinweise zu Trauungen im Schlossgarten

  • Für die Dauer der standesamtlichen Trauung kann das Brautpaar gemeinsam mit bis zu 20 Gästen die Gartenanlage nutzen.
  • Nach der Trauung besteht für etwa 20 Minuten die Möglichkeit, Fotos im Außenbereich zu machen.
  • Sollte die Witterung eine Trauung im Freien nicht zulassen, steht ein repräsentativer Konferenzsaal im Herzoglichen Schlosses als Ausweichort zur Verfügung.
  • Die Trauung findet im Stehen statt

Mit dem neuen Trauort im Schlossgarten unterstreicht die Stadt Zweibrücken erneut ihren Anspruch, Paaren besondere und vielfältige Rahmenbedingungen für den schönsten Tag ihres Lebens zu bieten.